Wenn ohne entsprechende Indikation (Grunderkrankung, Ultima-Ratio-Prinzip) ärztlich verordnetes Cannabis regelmäßig konsumiert wird, führt dies regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es kommt für die Beurteilung der Fahrerlaubnis nur auf die objektive Sachlage an, nicht auf die Kenntnis des Betroffenen. Für die Wiedererlangung ist eine nur im Einzelfall kürzer zu bemessende Abstinenz von einem Jahr erforderlich.
VGH München, 11 CS 23.1818