Verlustverrechnung verfassungsgemäß?

Es handelt sich um eine Entscheidung in einem Verfahren um Aussetzung der Vollziehung. Bei der summarischen Prüfung hält der BFH die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach § 20 VI 5 EStG auf 20.000 € für nicht mit Art. 3 I GG vereinbar.

BFH, VIII B 113/23

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert