Merkantiler Minderwert und Umsatzsteuer

Zumindest bei vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten ist Grundlage der Schätzung des merkantilen Minderwerts der netto-Verkaufspreis. Wurde der Minderwert brutto ermittelt, ist der Umsatzsteueranteil herauszurechnen.

BGH, VI ZR 205/23

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