AG Emmendingen gibt nicht auf

Das AG Emmendingen hatte bereits 2014 entschieden, dass es Messungen mit dem PoliScan Speed für unverwertbar hält. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass das Messverfahren nicht nachvollziehbar sei, weil Hersteller und PTB keine technischen Details darlegen würden und daher kein standardisiertes Messverfahren (die sog. Zirkelschlussentscheidung) vorliegen würde. Diese Entscheidung wurde durch das zuständige OLG Karlsruhe ( 2 (7) SsBb 454/14) aufgehoben, das die nachträgliche Überprüfbarkeit durch einen Sachverständigen aufgrund der Zulassung durch die PTB für unnötig hält.

Doch nun entschied das AG Emmendingen (5 OWi 530 Js 17298/13) erneut gegen dieses Messverfahren (PoliScan Speed M1HP):

– Solange der gerichtlich bestellte Sachverständige keinen Zugang zu allen technischen Informationen hat, die für eine Überprüfung notwendig sind, kann nicht von einem fairen Verfahren ausgegangen werden, es besteht keine Wissensparität.

– Die Rechtsfigur des standardisierten Messverfahrens begegnet generellen Zweifeln, sie dient nur der Verfahrenserleichterung.

– Sofern ein Betroffener bestreitet, die vorgeworfene Überschreitung begangen zu haben, ist bis zum Beweis des Gegenteils „in dubio pro reo“ davon auszugehen, dass dies stimmt.

– Ohne genaue Kenntnis der Funktionsweise des verwendeten Messgerätes ist dieser Beweis nicht zu führen.

Und noch als Sahnehäubchen obendrauf:

Das Gericht schildert in aller Ausführlichkeit die Fehler und Merkwürdigkeiten bei der Zulassung dieses Gerätes sowie die Vielzahl bisher aufgetretener Pannen und Fehlmessungsreihen. Folgerichtig bezeichnet es z.B. Messungen in Düsseldorf oder bei Meersburg als „rechtsstaatliche Katastrophenszenarien“.

Und auch: Das Bußgeldverfahren dient nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung.

Anmerkung:

Bravo!!! Endlich ein Richter, der sich mutig gegen die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung auflehnt und deutliche Worte findet. Ich bin gespannt, was das OLG Karlsruhe dazu sagt…

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