Entziehung bei 8 Punkten

Auch wenn erhebliche berufliche Schwierigkeiten (hier Pharma-Referent, der seinen Beruf dann faktisch nicht ausüben kann) bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten entstehen, geht der Schutz der Allgemeinheit vor Verkehrsgefährdungen durch ungeeignete Fahrer vor, die Fahrerlaubnis kann sofort vollziehbar entzogen werden.

BayVGH, 11 Cs 24.1933

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