Eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von 6-9 km/h mit geringer Anstoßdauer und somit einer Krafteinwirkung von 1,1-2,7g spricht dafür, dass medizinisch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine unfallbedingte HWS-Distorsion ausgeschlossen werden kann. Es reicht die Auswertung vorhandener Versuchsergebnisse für diese Ermittlung aus, es muss kein eigener Crashtest durchgeführt werden.
OLG Schleswig, 7 U 40/24
(Hinweisbeschluss)