Zur Ermittlung der Fahrtkosten ist eine Leasingsonderzahlung auf die gesamte Leasingzeit peeriodengerecht auf die vollen Monate zu verteilen. Dies gilt auch für andere (Voraus-) Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die gesamte Leasingzeit erstrecken.
Der Senat schließt sich dem VIII. Senat an.
BFH, VI R 9/22