Nach einem Unfall bekommt man auch die Kosten eines Mietwagens erstattet. Dies gilt auch, wenn der Vorführtermin zur Hauptuntersuchung überschritten wurde. Die Nutzung eines verkehrssicheren PKW mit ungültig gewordener Prüfplakette wäre nur dann rechtswidrig, wenn eine Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagt oder beschränkt hätte. Dies ist hier nicht geschehen, es gibt die Kosten des Mietwagens.
BGH, VI ZR 117/24