Auch wenn das Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs gestattet ist, muss der Fahrer eines Verbrenners, den er dort unberechtigt parkte, nicht die Abschleppkosten tragen, wenn die Ladesäule seit 4 Jahren defekt und somit ein Ladevorgang unmöglich ist. Diers war auch deutlich zu erkennen (u.a. durch den Hinweis auf den geplanten Neubau eines HPC-Standortes (Laden mit bis zu 150 kW). Dann ist das Abschleppen unverhältnismäßig, auch wenn er dort nicht parken durfte.
VG Hamburg, 21 K 3886/24