Parken nur für Elektrofahrzeuge

Auch wenn das Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs gestattet ist, muss der Fahrer eines Verbrenners, den er dort unberechtigt parkte, nicht die Abschleppkosten tragen, wenn die Ladesäule seit 4 Jahren defekt und somit ein Ladevorgang unmöglich ist. Diers war auch deutlich zu erkennen (u.a. durch den Hinweis auf den geplanten Neubau eines HPC-Standortes (Laden mit bis zu 150 kW). Dann ist das Abschleppen unverhältnismäßig, auch wenn er dort nicht parken durfte.

VG Hamburg, 21 K 3886/24

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