Entzug von roten Nummernschildern

Wird wiederholt gegen die Vorschriften zur Verwendung von roten Kennzeichen verstoßen, kann sich eine negative Gesamtprognose ergeben, die den Entzug rechtfertigt.

VG Bremen, 5 V 2096/21

Erlaubt sind nach § 41 FZV:

Probefahrten

Überführungsfahrten

Prüfungsfahrten

Fahrten zur Werkstatt

Tanken oder Reinigung (anlässlich einer der anderen Fahrten)

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