Auch bei einer Halterin, die bisher nicht in Flensburg auffällig war, kann bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eine Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten gerechtfertigt sein, wenn sie absolut nicht an der Aufklärung und Identifikation der Fahrerin mitgewirkt hat.
VG Hamburg, 5 K 753/25