Gegen den Auffahrenden spricht ein Anscheinsbeweis für eine Alleinverursachung. Hieran ändert sich auch bei einem Kettenauffahrunfall nichts, wenn der Vordermann noch ohne Berührung hinter seinem Vordermann zum Stehen kam.
LG Stralsund, 2 O 204/24
Gegen den Auffahrenden spricht ein Anscheinsbeweis für eine Alleinverursachung. Hieran ändert sich auch bei einem Kettenauffahrunfall nichts, wenn der Vordermann noch ohne Berührung hinter seinem Vordermann zum Stehen kam.
LG Stralsund, 2 O 204/24