Die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen Erreichung von 8 Punkten im FAER gem. § 4 v i Nr:3 StVG ist auch unter Berücksichtigung beruflicher oder familiärer Belange nicht unverhältnismäßig.
OVG Münster, 16 B 425/25
Die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen Erreichung von 8 Punkten im FAER gem. § 4 v i Nr:3 StVG ist auch unter Berücksichtigung beruflicher oder familiärer Belange nicht unverhältnismäßig.
OVG Münster, 16 B 425/25