Berufskraftfahrer und 8 Punkte

Die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers wegen Erreichung von 8 Punkten im FAER gem. § 4 v i Nr:3 StVG ist auch unter Berücksichtigung beruflicher oder familiärer Belange nicht unverhältnismäßig.

OVG Münster, 16 B 425/25

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