Wer bei Dämmerung ohne Abblendlicht fährt, verstößt gegen § 17 I 1 StVO. Kommt es zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Linksabbieger, der bei gehöriger Aufmerksamkeit das unbeleuchtet entgegenkommende Fahrzeug hätte sehen können, kann eine Haftung 2/3-zu 1/3 zulasten des ohne Beleuchtung fahrenden Fahrzeugs möglich sein.
OLG Schleswig, 7 U 41/25