Volle Haftung des E – Scooters

Nutzt ein E – Scooter – Fahrer den nur für den Radverkehr freigegebenen Gehweg trotz Sichtbehinderung mit Höchstgeschwindigkeit und kommt es im Bereich mit einer kreuzenden Straße zur Kollision mit einem PKW, trifft den Scooter – Fahrer, die alleinige Haftung.

AG Ludwigsburg, 3 C 2052/24

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