Nutzt ein E – Scooter – Fahrer den nur für den Radverkehr freigegebenen Gehweg trotz Sichtbehinderung mit Höchstgeschwindigkeit und kommt es im Bereich mit einer kreuzenden Straße zur Kollision mit einem PKW, trifft den Scooter – Fahrer, die alleinige Haftung.
AG Ludwigsburg, 3 C 2052/24