§ 3 FeV regelt die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt und kann daher nicht als Rechtsgrundlage für behördliche Untersagungen herangezogen werden.
OVG Greifswald, 1 LB 181/24
§ 3 FeV regelt die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt und kann daher nicht als Rechtsgrundlage für behördliche Untersagungen herangezogen werden.
OVG Greifswald, 1 LB 181/24