Zur Glaubhaftmachung genügt die Vorlage der Rechnung und die anwaltliche Versicherung, dass die Zahlung vorgenommen wurde.
LG Cottbus, 22 Qs 115/25
Zur Glaubhaftmachung genügt die Vorlage der Rechnung und die anwaltliche Versicherung, dass die Zahlung vorgenommen wurde.
LG Cottbus, 22 Qs 115/25