Abschleppen von einem privaten Parkplatz

Bleibt ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen, privaten Parkplatz abgestellt, kann der Grundstückseigentümer das Fahrzeug abschleppen lassen. Eine Wartepflicht trifft ihn nicht.

BGH, V ZR 44/25

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert