Das Aufstellen von Miet-E-Scootern im sog. Free-floating-Modell im öffentlichen Straßenraum stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
OVG Münster, 2 M 94/25
Das Aufstellen von Miet-E-Scootern im sog. Free-floating-Modell im öffentlichen Straßenraum stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
OVG Münster, 2 M 94/25