Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn der Inhaber die Einnahme harter Drogen (hier Crack und Kokain) einräumt.
OVG Schleswig, 4 MB 30/25
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn der Inhaber die Einnahme harter Drogen (hier Crack und Kokain) einräumt.
OVG Schleswig, 4 MB 30/25