Keine Behördenerklärung bei Schilderung durch Polizeibeamten

Es liegt keine Behördenerklärung im Sinne von § 256 I Nr.5 StPO vor, wenn ein Polizeibeamter nach Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens seine vorhergehenden Feststellungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren schriftlich zusammenfasst.

OLG Braunschweig, 1 ORbs 122/26

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