Videofahrzeug 

Wenn die Geschwindigkeit mit Provida 2000 durch eine Weg – Zeit – Berechnung ermittelt wird, kann aus zwei Bildern zu Beginn und Ende der Messung anhand der Wegstrecke und der angefertigten Bilder (Frames) die Geschwindigkeit des Fahrzeugs der Beamten ermittelt werden. Dann muss allerdings noch festgestellt werden, dass sich der Abstand zum gemessenen Fahrzeug nicht verringert hat. Hierzu müssen Feststellungen im Urteil enthalten sein, sonst wird das Urteil schon auf die allgemeine Sachrüge aufgehoben.

Und es muss geprüft werden, ob die Videoaufzeichnung anlassbezogen erfolgte. Hier lief das Videoband bereits 14 Minuten vorher, es wird also zu prüfen sein, ob schon vorher ein entsprechender Anfangsverdacht gegeben war. Ansonsten kann ein Beweiserhebungsverbot bestehen (m.w.N.).

Und ein Fahrverbot kommt nicht mehr in Betracht, wenn zwischen der Tat und der letzten tatrichtlichen Entscheidung zwei Jahre oder mehr Zeit vergangen sind und der Betroffene zwischendurch nicht auffällig wurde. Dann ist die Funktion des Fahrverbots als Denkzettel und zur Besinnung nicht mehr gegeben.

OLG Koblenz, 3 ORbs 4 SsBs 32/25

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