Archiv der Kategorie: ESO ES 3.0

Urteile zu der Messmethode ESO ES 3.0

Wenn die Behörde mauert…

Die Behörde wollte Unterlagen über die Messung, die sich nicht bei der Akte befanden, nicht herausgeben. Es wurde ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, das Gericht verpflichtete die Behörde zur Herausgabe an die Verteidigung. Dieses geschah dann nicht. Bei Gericht … Weiterlesen

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Die Verteidigung erhält die Unterlagen nach § 31 MessEG

Bei einem standardisierten Messverfahren sind an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte geringere Anforderungen zu stellen. Das Tatgericht muss daher das Messergebnis nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler aufgezeigt werden. Deshalb ist dem Betroffenen die Möglichkeit zur Aufzeichnung … Weiterlesen

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Akteneinsicht bei ESO 3.0

Bei diesem Messgerät erhält die Verteidigung auf Antrag die Statistikdatei, die angefertigten Überwachungsfotos sowie die Dokumentation der Fotolinie, die sogenannten Lebensakte (Dokumentation nach § 31 MessEG) und den Schulungsnachweis des Mess- sowie des Auswertebeamten. Es handelt sich um eine Entscheidung … Weiterlesen

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Was darf ein Gutachten für eine Geschwindigkeitsmessung kosten?

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger prüfte die Messung mit einem ESO 3.0. Eigentlich Standard. Es wurden nur für die Ausarbeitung des Gutachtens insgesamt 38,5h für 3.935,27 € berechnet und zugesprochen. Hierin enthalten waren 11h für das Studium der 56-seitigen Bedienungsanleitung und … Weiterlesen

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Welche Unterlagen und Informationen bekommt die Verteidigung?

Bei einem standardisierten Messverfahren erhält die Verteidigung das Messfoto mit den digitalen Daten und gegebenenfalls dem Passwort, die Statistikdatei, das Messprotokoll, den Eichschein, bei mobilen Messungen die Schulungsbescheinigung des Messbeamten und – soweit vorhanden – eine Geräteakte. Ein Einsichtsrecht in … Weiterlesen

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