Archiv der Kategorie: ESO ES 3.0
Einsichtnahme in die gesamte Messreihe
Ein weiteres OLG legt dem BGH die Frage vor, ob bei einem standardisierten Messverfahren das ermittelte Ergebnis verwendet werden darf, wenn vorher ein Antrag des Betroffenen abgelehnt wurde, ihm die vorhandenen Rohmessdaten der gesamten Messreihe (die sich nicht bei der … Weiterlesen
Wenn die Behörde mauert…
Die Behörde wollte Unterlagen über die Messung, die sich nicht bei der Akte befanden, nicht herausgeben. Es wurde ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, das Gericht verpflichtete die Behörde zur Herausgabe an die Verteidigung. Dieses geschah dann nicht. Bei Gericht … Weiterlesen
Die Verteidigung erhält die Unterlagen nach § 31 MessEG
Bei einem standardisierten Messverfahren sind an die Beweiswürdigung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte geringere Anforderungen zu stellen. Das Tatgericht muss daher das Messergebnis nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler aufgezeigt werden. Deshalb ist dem Betroffenen die Möglichkeit zur Aufzeichnung … Weiterlesen
Akteneinsicht bei ESO 3.0
Bei diesem Messgerät erhält die Verteidigung auf Antrag die Statistikdatei, die angefertigten Überwachungsfotos sowie die Dokumentation der Fotolinie, die sogenannten Lebensakte (Dokumentation nach § 31 MessEG) und den Schulungsnachweis des Mess- sowie des Auswertebeamten. Es handelt sich um eine Entscheidung … Weiterlesen
Was darf ein Gutachten für eine Geschwindigkeitsmessung kosten?
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger prüfte die Messung mit einem ESO 3.0. Eigentlich Standard. Es wurden nur für die Ausarbeitung des Gutachtens insgesamt 38,5h für 3.935,27 € berechnet und zugesprochen. Hierin enthalten waren 11h für das Studium der 56-seitigen Bedienungsanleitung und … Weiterlesen