Archiv der Kategorie: ProVida
Betriebsart muss genannt werden
Es ging um eine Geschwindigkeitsmessung mittels des Videosystems ProViDa. Hier wird ein Videoband angefertigt, es gibt verschiedene Messmethoden, um die gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln. Die entsprechende Videoaufzeichnung stellt regelmäßig eine verdachtsabhängige Aufzeichnung dar, deren gesetzliche Grundlage in §§ 46 II … Weiterlesen
ProVida 2000 ist standardisiert
Das Messsystem ist als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Hiervon ausgenommen ist sein Einsatz mittels einer manuellen Weg-Zeit-Berechnung anhand einer nachträglichen Auswertung des aufgezeichneten Videos. Es muss daher in den Urteilsgründen zumindest festgestellt werden, welches mögliche Messverfahren angewandt wurde. Sofern eine automatisierte … Weiterlesen
ProViDa ist nicht immer standardisiert
Dieses Messverfahren aus einem nachfahrenden Auto heraus wird regelmäßig als standardisiert angesehen, wenn eine vorgesehene Betriebsart verwendet wird. Wird aber eine manuelle Weg-/Zeitberechnung der Videoaufzeichnung durch nachträgliche Auswertung des geeichten Wegstreckenzählers und Auszählung der Einzelbilder vorgenommen, ist diese Auswertungsmöglichkeit nicht … Weiterlesen
ProVida – so ganz viel muss nicht im Urteil stehen – meinen die Bayern
Bei der Geschwindigkeitsermittlung mit diesem System ist den Darlegungsanforderungen genügt, wenn das Urteil das Messverfahren und den abgezogenen Toleranzwert mitteilt. Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn die unterschiedlichen Betriebsarten eines Systems unterschiedlich große Toleranzabzüge gebieten oder aber die … Weiterlesen
ProViDa – Geschwindigkeitsmessung
Im erstinstanzlichen Urteil muss aufgenommen werden, in welcher Messart gemessen wurde. Bei diesem System gibt es verschiedene Möglichkeiten der Geschwindigkeitsermittlung, auch wenn es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, muss der Tatrichter mitteilen, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz kam. … Weiterlesen