Archiv der Kategorie: Riegl FG 21
Riegl FG 21 und die Befragung des Messbeamten
Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Handlasergerät muss sich das Gericht davon überzeugen, dass die Vorgaben für dieses Messgerät eingehalten wurden. Dies kann unter anderem durch eine Befragung des Messbeamten anhand der Bedienungsanleitung geschehen. Dies gilt zumindest, wenn konkrete Messfehler geltend … Weiterlesen
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Riegl FG 21 – Handlasergerät und die Kenntnis des Beamten
Meine Mandantin wurde mit einem Riegl-Handlasergerät gemessen. Da derartige Messungen nicht mittels Überwachungsfoto dokumentiert werden, gibt es zwei wesentliche Anhaltspunkte für die Verteidigung: – Wie sorgfältig ist das Messprotokoll geführt worden? – Wie zuverlässig ist der Messbeamte? Also haben wir … Weiterlesen
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