Archiv der Kategorie: TraffiStar S 350
Geschwindigkeitsmessungen müssen überprüfbar sein
Bei ordnungsgemäß zugelassenen und geeichten Geschwindigkeitsmessgeräten sind Fehlfunktionen möglich. So könne beispielsweise die Software Fehler aufweisen. Insoweit müssen Rohmessdaten abgespeichert werden, damit solche Fehler auch im Nachhinein bei einer Überprüfung erkannt werden können. Der Betroffene muss die Chance haben, sich … Weiterlesen
Das Schlosssymbol darf fehlen
Bei dem Messgerät TraffiStar S 350 (das derzeit erheblich in der Kritik steht, da keine Rohmessdaten gespeichert werden) wird bei Betrachtung des Überwachungsfotos mit dem Referenz-Auswerteprogramm ein Schlosssymbol eingeblendet, das bestätigt, dass die Falldatei vom betrachteten Überwachungsgerät stammt (Authentizität) und … Weiterlesen
Das Gerät speichert keine Messdaten
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat bereits in 2018 eine wichtige Entscheidung getroffen. Nach der alten Entscheidung steht einem Betroffenen in einem Bußgeldverfahren ein Einsichtsrecht in sämtliche die Messung betreffenden Unterlagen zu. Die meisten Oberlandesgerichte negieren allerdings weiterhin diesen Anspruch. Nunmehr … Weiterlesen
TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren
Das OLG hob einen Freispruch auf, den das AG damit begründet hatte, dass das Gerät durch die systeminterne Messdatenlöschung eine nachträgliche Überprüfung unmöglich mache. Es nimmt ein standardisiertes Messverfahren an (unter Verweis auf die PTB-Zulassung und anderweitige OLG- Beschlüsse), weil … Weiterlesen
Standardisiertes Messverfahren auch bei Löschung der Rohmessdaten
In einem Verwaltungsrechtsverfahren ging es um die Fahrtenbuchauflage, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Verteidigt wurde sich mit dem Argument, dass die Überschreitung nicht sicher feststehe, eine Überprüfung ist unmöglich, da das TraffiStar S 350 alle Daten der Messung … Weiterlesen