Archiv der Kategorie: TraffiStar S 350
Standardisiertes Messverfahren auch bei Löschung der Rohmessdaten
In einem Verwaltungsrechtsverfahren ging es um die Fahrtenbuchauflage, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Verteidigt wurde sich mit dem Argument, dass die Überschreitung nicht sicher feststehe, eine Überprüfung ist unmöglich, da das TraffiStar S 350 alle Daten der Messung … Weiterlesen
TraffiStar S 350 wird nicht anerkannt
Eine Messung mit diesem Gerät ist derzeit unverwertbar, weil das Gerät weder Rohmessdaten noch Zusatzdaten zu den Messungen in der Falldatei abspeichert, so dass eine nachträgliche Überprüfung systemseitig unmöglich gemacht wird. Hierzu wurde die Softwareversion geändert, man muss sich also … Weiterlesen
TraffiStar S 350 ist standardisiert
Einige Amtsgerichte haben an diesem Messverfahren Kritik geübt und Betroffene freigesprochen, weil eine nachträgliche Überprüfung der Messung unmöglich ist. Die zugrunde liegenden Rohmessdaten und Zusatzdaten werden vom Gerät nicht abgespeichert, sondern systemseitig gelöscht. Insoweit haben einige Amtsgerichte nicht mehr angenommen, … Weiterlesen
Traffistar S 350 ist kein taugliches Beweismittel
Auch wenn einige Oberlandesgerichte dieses Messverfahren noch immer als sogenanntes standardisiertes Messverfahren ungeprüft akzeptieren, mehren sich doch erstinstanzliche Entscheidungen, nach denen eine Messung mit diesem Gerät nicht verwertet werden kann. So wird in diesem Urteil die Auffassung vertreten, dass die … Weiterlesen
TraffiStar S 350 standardisiert trotz aller Bedenken
Trotz aller Bedenken, die verschiedene Sachverständige gegen dieses Messverfahren nachgewiesen haben (keine Nachvollziehbarkeit oder nachträgliche Überprüfbarkeit) hat jetzt ein weiteres OLG entschieden, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Begründet wurde diese Auffassung wieder mit dem „Totschlagargument“, das Gerät … Weiterlesen