Fahrverbot nach fast 2 Jahren

Nach fast 2 Jahren zwischen Tat und Urteil liegt die Prüfung nahe, ob ein regelfahrverbot noch seinen erzieherischen Zweck erfüllen kann. Hierbei kommt es aber darauf an, ob die Verfahrensdauer durch den Betroffenen verursacht wurde oder Folge behördlicher oder gerichtlicher Verzögerungen ist. Und hat sich der Betroffene zwischenzeitlich nicht verkehrsgerecht verhalten (hier: Fahren trotz Fahrverbot), spricht dies für die Erforderlichkeit eines Fahrverbots.

Wenn der Betroffene anhand eines Lichtbildes eindeutig identifiziert wurde, muss ein  Entlastungszeuge (angeblicher Fahrer) nur geladen werden, wenn vorgetragen wird, dass eine Ähnlichkeit mit dem Betroffenen gegeben ist und das Beweisthema nicht schon auf andere Art und Weise (hier: Vernehmung eines anderen Zeugen) erörtert worden ist.

KG Berlin, 3 Ws (B) 309/21

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Schutz vor Gehwegparkern

Das aus § 12 StVO folgende Verbot, auf einem Gehweg zu parken, schützt nicht nur die Interessen der Benutzer, sondern auch die individuellen Interessen der Anwohner. Der Schutz ist grundsätzlich nur auf der Seite gegeben, auf der der Anwohner wohnt. Der Schutz reicht bis zur nächsten Querstraße. In diesem Umfang haben die Anwohner allerdings auch einen Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Einschreiten gegen Falschparker.

BVerwG, 3 C

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Anzahl der Messwerte

ESO 3.0 produziert genug Messwerte, um verwertet werden zu können. Die Ansicht, dass die Anzahl nicht ausreicht, um ein charakteristisches Helligkeitsprofil erstellen zu können, basiert auf einer grundlegenden Fehlvorstellung von der Funktion des Gerätes. Der Verweis auf veraltete Rechtsprechung, die teilweise auch von Oberlandesgerichten aufgehoben wurde, wurde hier dann vom Tisch gewischt.

OLG Brandenburg, 1 ORbs 242/24

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Keine Unfallflucht mit dem Einkaufswagen

Wer einen geparkten PKW mit einem wegrollenden Einkaufswagen beschädigt und einfach weggeht, macht sich nicht wegen Unfallflucht strafbar. Das AG nimmt keine Realisierung eines verkehrstypischen Schadensrisikos an. Es mangelt an einem straßenverkehrsspezifischem Gefahrzusammenhang. Das Wegrollen hat nichts mit willentlicher Fortbewegung zu tun.

AG Dortmund, 723 CS 276/20

Aber Achtung, das kann auch anders ausgehen. Z.B. das OLG Naumburg sieht das ganz aktuell anders.

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Autozug nach Sylt ist öffentlicher Verkehrsraum

Ich habe vor kurzem über einen Unfall auf dem Autozug berichtet. Hier geht es um eine Alkoholfahrt, die die Fahrerlaubnis kosten könnte.  Es wurde auf dem Autozug und dem Bahnhofsbetriebsgelände gefahren, was aber für die Annahme öffentlichen Verkehrsraumes ausreichte. Der Sylt-Shuttle ist für jedermann zugänglich, der sich ein Ticket kauft. Auch die Schranken bei Ein- und Ausfahrt ändern hieran nichts.

Die Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung wurde zurückgewiesen.

LG Flensburg, II Qs 9/23

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