Promille auf dem Scooter

Wer mit Alkohol einen E-Scooter fährt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Als Grenzwert kann zumindest der Wert für Fahrradfahrer (1,6 Promille) herangezogen werden.

Und allein die Nutzung eines Scooters (statt beispielsweise eines Autos) begründet keinen mildernden Grund, der ein Absehen von der Entziehung der Fahrerlaubnis begründen würde.

OLG Braunschweig, 1 ORs 33/23

Letzteres sieht das OLG Dresden auch so, es müssen schon tatbezogene Einzelfallmerkmale (Tat, Täterpersönlichkeit oder Nachtatverhalten) vorliegen, die die Fahrt als deutliche Abweichung vom Regelfall darstellen (1 OLG 21 Ss 297/22).

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Unfall mit Radfahrer

Ein zwölfjähriger Radfahrer fuhr entweder auf dem Fußweg oder dem Radweg und versuchte, die Fahrbahn zu überqueren. Dies geschah zumindest in der Nähe eines Zebrastreifens. Der Autofahrer haftet lediglich mit der Betriebsgefahr (1/3). Es liegt ein Verstoß des Radfahrers gegen § 10 I StVO vor, wer auf eine Fahrbahn fährt, hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch gegenüber Kindern darf der Autofahrer auf regelgerechtes Verhalten vertrauen, besondere Vorkehrungen nach § 2 IIIa StVO sind nur zu treffen, wenn das Verhalten des Kindes vorher schon hierzu Anlass gab. Dies gilt auch bei Annäherung an einen Fußgängerüberweg, wenn keine Anzeichen dafür vorhanden sind, dass das Kind die Fahrbahn überqueren will.

OLG Celle, 14 U 157/22

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Welche Unterlagen bekommt die Verteidigung?

Die Behörde wollte nicht alle angeforderten Informationen übersenden, es wurde also ein Antrag nach § 62 OWiG gestellt. Vom Gericht zugesprochen wurden das erste und letzte Bild der Messreihe des Tages sowie die jeweils fünf Fotos vor und nach der Messung des Betroffenen. Die Einsicht in Vergleichsmessungen kann dazu führen, dass man konkrete Zweifel am standardisierten Messverfahren begründen kann. Schützenswerten Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer stehen dieser Einsicht nicht entgegen. Der Eingriff in deren Rechte ist nur geringfügig und allgemein kann jeder Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden. Hinzu kommt, dass die Unterlagen nur dem Verteidiger zur Verfügung gestellt werden.

Nicht zugesprochen wurde eine Einsicht in die Lebensakte. Nach Kenntnis des Gerichts werde eine solche Akte im Bezirk nicht geführt. Es soll allerdings auch kein Anspruch auf Übersendung von Wartungs- und Reparaturnachweisen bestehen. Auch hat die Polizei mitgeteilt, dass das Gerät seit seiner Inbetriebnahme nicht repariert wurde. Auch besteht kein Anspruch auf die Statistikdatei, die Polizei erklärte, diese sei nicht bei jeder Messung vorhanden und werde nie gespeichert.

AG Geilenkirchen, 17 OWi 2/23 (b)


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Die vergessene Sperrfrist

Der Angeklagte wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt und Fahren trotz eines Fahrverbots zu 3 Monaten verurteilt. Es wurde ein weiteres Fahrverbot von 5 Monaten ausgesprochen, eine Sperrfrist für die Wiedererteilung nach Entziehung der Fahrerlaubnis aber nicht im Urteilstenor festgehalten. Diese wurde nur in den Urteilsgründen erwähnt und begründet (1 Jahr), eine Berichtigung erfolgte nicht. Nur der Angeklagte legte Berufung ein, das Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung und nahm auch eine Sperrfist mit auf.

Das geht so nicht, es besteht ein Verschlechterungsverbot, da nur der Angeklagte Berufung einlegte. Die erstmalige Anordnung der Sperrfrist in der Berufung ist somit unzulässig. Es liegt kein offensichtlicher Verkündungs- oder Fassungsmangel vor, da auch im Protokoll der Hauptverhandlung eine Sperrfrist nicht erwähnt wurde. Insoweit konnte auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Sperrfrist zumindest bei Verkündung mündlich erörtert wurde. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung fiel weg.

BayObLG, 203 StRR 342/22

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Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch ohne Zufluss beim Gesellschafter vorliegen, wenn die Kapitalgesellschaft einer dem Gesellschafter nahestehenden Person den Vorteil zuwendet (mittelbare Zuwendung an den Gesellschafter). Hieran fehlt es, wenn die Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung erhält.

BFH, VIII R 2/20

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