Illegales Straßenrennen nach § 315d StGB

Nach Abs. II der Vorschrift erhöht sich die maximale Strafe von zwei auf fünf Jahre, wenn bei dem Rennen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet wird. Hierzu muss der Täter allerdings einen entsprechenden Gefährdungsvorsatz haben, bei dem dem Täter über die allgemeine Gefährlichkeit eines solchen Rennens hinaus auch die besonderen Umstände bekannt sein müssen, die den Eintritt einer solchen Gefahr durch einen Beinaheunfall naheliegend erscheinen lassen. Auch muss sich der Täter hiermit zumindest abfinden.

BGH, 4 StR 132/23

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Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall

Der PKW-Fahrer wollte nach links in eine Tankstelle einfahren, es kam zum Unfall mit dem geradeaus entgegenkommenden Motorradfahrer, der aber innerstädtisch mind. 35 km/h zu schnell war. Der Motorradfahrer haftet auch, da vielleicht der Unfall nicht durch richtige Geschwindigkeit vermieden worden, aber hinsichtlich der Folgen deutlich geringer ausgefallen wäre. Auch wenn nicht beweissicher festgestellt werden kann, dass bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Unfall räumlich und zeitlich vermeidbar gewesen wäre, kommt eine Mithaftung von 20% für die Erhöhung der Unfallfolgen durch die Geschwindigkeitsüberschreitung in Betracht.

LG Saarbrücken, 10 O 15/21

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Linksabbieger und Rechtsabbieger kollidieren

Wer links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchlassen (§ 9 IV StVO). Will der Entgegenkommer nach rechts in die zweispurige Straße abbiegen, darf sich der Linksabbieger nicht darauf verlassen, dass dies nur in die rechte Fahrspur erfolgt. Fährt dieser dann in die linke Spur, in die der Linksabbieger einbiegen will, begeht er auch keinen Spurwechsel. Es liegt bei ihm dann nur ein Sorgfaltsverstoß vor, § 1 II StVO. Der Linksabbieger haftet bei einem Unfall zu 70%.

OLG Saarbrücken, 3 U 49/23

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Kindergeld bei Auslandsstudium

Hier kann es Kindergeld geben, allerdings muss das Kind bei den Eltern (auch) seinen Wohnsitz behalten und ein eigenes Zimmer haben. Auch muss es sich für diese Annahme mehr als die Hälfte der vorlesungsfreien Zeit bei den Eltern aufhalten, ansonsten spricht dies für eine Wohnsitzaufgabe zu diesem Zeitpunkt.

Hier studierte die Tochter in Australien, im ersten Studienjahr kam sie nicht nach Hause, wurde aber von der Mutter besucht. Dies war zunächst unschädlich, es wurde davon ausgegangen, dass sie ihren Wohnsitz behalten wollte, da zunächst nur von einem einjährigen Auslandsstudium ausgegangen wird. Anschließend gilt die Zeit des inländischen Aufenthalts.

Der Kindergeldanspruch erlischt mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung, rückwirkend kann Kindergeld nicht zurückgefordert werden.

BFH, III R 11/21

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Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht

Schon im Ermittlungsverfahren kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine entsprechende Verurteilung bestehen, § 111a StPO. Dies ist aber nicht mehr möglich, wenn zwischen Tat und vorläufiger Entziehung 13 Monate liegen und sowohl die Ermittlungsbehörden als auch das Gericht eklatant gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen haben.

LG Stuttgart, 9 Qs 39/23

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