Überholen eines Treckers

Wenn ein Traktor überholt wird, der bereits links blinkt, liegt eine unklare Verkehrslage vor. In diesem Fall muss man immer mit einem Abbiegen nach links rechnen, ohne dass sich der Traktor vorher weiter nach links einordnet.

OLG Schleswig, 7 U 42/23

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Kostentragung nach Verjährung

Nach Erlass des Bußgeldbescheides trat Verjährung ein, das Verfahren wurde eingestellt. Die Behörde wollte aber nicht die notwendigen Auslagen des Betroffenen (Anwaltskosten) übernehmen. Hiergegen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der Erfolg hatte.

Von der Auferlegung der Kosten auf die Staatskasse kann nur dann abgesehen werden , wenn eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit vorlag. Diese war in diesem Verfahren nicht zu erkennen.

AG Bremen, 93 OWi 190/23

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Bekommt der Verteidiger die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft?

Ist die Rechtsbeschwerde generell zulässig, bekommt der Verteidiger die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft zur Stellungnahme. Wird ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt, ist dies nicht erforderlich.

OLG Schleswig, I ORbs 132/23

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Zustellung beim Verteidiger

Auch nach der neuen Rechtslage ist eine Zustellung des Bußgeldbescheides beim Verteidiger nur möglich, wenn der seine Vollmacht schriftlich nachgewiesen hat (Einreichung einer Kopie reicht). Die reine Anzeige der Verteidigung ist nicht ausreichend.

Spätestens zum Zeitpunkt der Zustellung muss die Vollmacht schriftlich bei der Behörde vorliegen. Gelangt sie später zur Akte, heilt das die unwirksame Zustellung nicht.

LG Meiningen, 6 Qs 240/22

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Bindungswirkung an das Strafurteil

Wenn in einem Strafurteil die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen negiert wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 IV S.1 StVG hiervon nicht abweichen. Hierzu müssen aber Feststellungen in den schriftlichen Urteilsgründen erfolgen, Ausführungen zur körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit sind aber nicht notwendig. Ausreichend ist auch die Feststellung, dass eine fehlende Eignung nicht festgestellt werden kann.

OVG Saarland, 1 B 75/23

Hier war dem Kläger bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden, nach MPU erhielt er sie zurück. Es kam zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt (und dann noch zu einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort), in der Berufung wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis „kassiert“ und in ein Fahrverbot umgewandelt.

Die Entscheidung erging im Eilverfahren über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach einem Einspruch gegen die sofort wirksame Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung einer positiven MPU.

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