Falscher Tatort

Wenn sich für den Betroffenen der richtige Tatort problemlos ergibt, insbesondere, weil er direkt nach der Tat von der Polizei angehalten wurde, beeinträchtigt die falsche Angabe des Tatorts weder die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides noch die verjährungsunterbrechende Wirkung.

KG Berlin, 3 ORbs 166/24no

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Haftung bei Zweitunfall

Wer deutliche Zeichen eines Unfalls missachtet und mit ungebremster Geschwindigkeit weiter auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn es dann zum Unfall kommt. Hier geschah ein Wildunfall auf der Autobahn, die Unfallstelle war wohl mit einem Warndreieck abgesichert, zudem befand sich ein Fußgänger auf der linken Fahrbahn. Ein Auto, das einige Minuten später an die Unfallstelle kam, fuhr zunächst mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, es kam dann (wohl trotz Vollbremsung) zu einem Unfall. Der Fahrer des ersten Fahrzeugs haftet hierfür nicht.

LG Lübeck, 9 O 1/22

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Beim Unfall beschädigte Sachen

Werden bei einem selbst verschuldeten Unfall Sachen von Mitfahrern beschädigt, muss dafür gehaftet werden. Haftpflichtversicherungen dürfen diese Haftung auf üblicherweise bei einer Fahrt mitgeführte Gegenstände beschränken, auch gegenüber den Mitfahrern. In diesem Fall muss der Fahrer in Anspruch genommen werden.

Üblicherweise muss hier objektiv ausgelegt werden, nicht subjektiv aus Sicht des Geschädigten.

OLG Celle, 14 U 58/23

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Kein MPU-Gutachten

Wird trotz Aufforderung kein positives MPU-Gutachten vorgelegt, steht der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen zu. Dann gilt der Proband als ungeeignet.

OVG Saarbrücken, 1 B 43/24

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Cannabis und die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen

Nach Inkrafttreten der neuen fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zum Cannabiskonsum erscheint es nicht mehr vertretbar, bei regelmäßigem Konsum allein hierauf gestützt und mit den alten Begutachtungsrichtlinien begründet auf die Nichteignung zu schließen, ohne vorher ein Gutachten einzuholen.

OVG Saarbrücken, 1 B 80/24

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