Bewusstseinsverlust und Hirn-OP

Verliert eine Führerscheininhaberin aufgrund eines ungeklärten Bewusstseinsverlustes die Kontrolle über ihr Fahrzeug und fährt in ein Waldgebiet, ist dies eine Auffälligkeit. Weiterhin kam heraus, dass sie zur Entfernung einer Zyste eine Operation am Hirn durchführen ließ. Auch lag ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Epilepsie vor.

Dies reicht, um ein Gutachten anzufordern. Als die Führerscheininhaberin dies nicht tat, wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erkrankungen ein hinreichend gefestigter Verdacht ausreicht.

BayVGH, 11 Cs 26.505

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Versicherungsbetrug

Behauptet der Halter gegenüber seiner Kaskoversicherung eine vollständige und fachgerechte Reparatur, obwohl noch sichtbare Unfallspuren vorhanden sind, so scheint eine Regulierung ohne tatsächlich durchgeführte Reparatur verlangt zu werden, was den Vorwurf der versuchten Täuschung rechtfertigen kann.

Gleiches gilt, wenn Gebrauchtteile verwendet werden, obwohl auf Basis von Neuteilpreisen abgerechnet wird.

OLG Celle, 11 U 45/25

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Fußgänger betritt sorglos die Fahrbahn

Stürzt ein Radfahrer bei einer Vollbremsung, die er durchführen muss, weil ein Fußgänger völlig sorglos unter Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten des § 25 III StVO die Straße betritt, haftet der Fußgänger zu 100%.

LG Hamburg, 306 O 312/25

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Nutzungsausfall bei verzögerter Reparatur

Wenn ein Unternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet ist, kann es zu Verzögerungen kommen. Dann erhält der Käufer trotzdem Nutzungsausfall, auch für die Zeit der Verzögerung. Hierbei ist irrelevant, ob die Sache von Anfang an mängelbehaftet war, also die Nutzung nicht entzogen, sondern lediglich vorenthalten wird.

BGH, VI ZR 20/25

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Rotlichtverstoß und die Berechnung der Rotzeit

Die Berechnung der Rotzeit aus dem Beschleunigungsvermögen eines Busses, seinem letzten Halt und der Entfernung zur Ampel beim Umschalten auf Rot begegnet zumindest bei einer Rotzeit von unter 2 Sekunden Bedenken, wenn die Beschleunigung und die Entfernung auf den Angaben eines Zufallszeugen beruhen.

BayObLG, 201 ObOWi 105/26

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