Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn sich in der Tat eine mangelnde Fahreignung zeigt, kann die Fahrerlaubnis auch entzogen werden, wenn es sich nicht um ein Verkehrsdelikt handelt. Dies kann der Fall sein, wenn in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs eine Straftat begangen wird. Und hierbei ist es unerheblich, ob die Fahrt vor, während oder nach der Tat unternommen wird. Wesentlich ist es aber, dass die Fahrt der Vorbereitung oder Durchführung der Tat dient oder anschließend für das Ausnutzen oder Verdecken der Tat dienlich ist.

BGH, 2 StR 92/26

Veröffentlicht unter Strafrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Keine anderen Bilder der Messreihe

Die gesamte Messreihe hat keine Relevanz für die Einzelmessung, es können keine Folgerungen für die Messung des Betroffenen hieraus gezogen werden. Auch stehen schützenswerte Interessen Dritter entgegen. Die Verteidigung erhält die Bilder nicht.

AG Ahrensburg, 527 E OWi 36/26eine anderen Bilder der Messreihe

Veröffentlicht unter Poliscan Speed | Schreib einen Kommentar

Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bis 2000 €

Nach § 111a StPO kann die Fahrerlaubnis im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen werden, wenn hinreichend Gründe für die Annahme bestehen, dass auch im anschließenden Hauptsacheverfahren eine Verurteilung erfolgt und die Fahrerlaubnis entzogen wird. Als Regelbeispiel bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) wird nach § 69 StGB unter anderem davon ausgegangen, wenn ein Fremdschaden von erheblichen Wert verursacht wurde.

Und die Grenze zieht das LG Braunschweig hier bei mindestens 2000 €. Es lag auch kein anders gelagerter Sonderfall vor, der eine Entziehung rechtfertigen würde.

LG Braunschweig, 4 Qs 191/26

Veröffentlicht unter Strafrecht, Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Keine Erbschaftsteuer wegen Unbilligkeit

Sachliche Billigkeitsgrüde können dafür sprechen, dass eine Erbschaftsteuer nicht festzusetzen ist, wenn der Erbe trotz des Erwerbs von Todes wegen nicht bereichert ist und ihn daran kein Verschulden trifft.

Hier wurde ein Geldbetrag zunächst an die zwei gesetzlichen Erben ausgezahlt, später wurde dieser Geldbetrag anteilig auch dem dritten Mierben, der testamentarisch eingesetzt war, zugerechnet und der Erbschaftsteuer unterworfen. Er hatte aber aus dem Geldbetrag keine Zahlung erhalten. Die Erbschaftssteuer wurde auf Null gesetzt.

BFH, II R 1/22

Veröffentlicht unter Steuer- und Steuerstrafrecht | Schreib einen Kommentar

Linksabbiegen in einen Waldweg

Auch wenn der Blinker gesetzt wurde, kann den Linksabbieger, der in einen Waldweg einbiegen will, die Alleinhaftung treffen, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug kommt, dass ihn und ein weiteres Fahrzeug überholen will. Zumindest die doppelte Rückschaupflicht wurde hier durch den Linksabbieger nicht erfüllt. Dass der Blinker rechtzeitig gesetzt wurde, ließ sich hier nicht beweisen. Da es zulässig ist, auch mehrere Fahrzeuge in einem Zug zu überholen, traf den Überholer kein Verschulden.

LG, Potsdam, 8 O 164/25

Hier wurde wohl kein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. Insofern blieben viele Fragen streitig, so auch, ob sich der Linksabbieger deutlich nach links einordnete und seine Geschwindigkeit verringert hatte.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar