Bei einfachen Briefsendungen entspricht eine Zustellung am nächsten Werktag nicht mehr der gewöhnlichen Laufzeit. Bei Einschreiben darf hingegen noch darauf vertraut werden, dass diese am nächsten Werktag zugestellt werden.
OLG Hamm, III-5 Ws 450/25
Bei einfachen Briefsendungen entspricht eine Zustellung am nächsten Werktag nicht mehr der gewöhnlichen Laufzeit. Bei Einschreiben darf hingegen noch darauf vertraut werden, dass diese am nächsten Werktag zugestellt werden.
OLG Hamm, III-5 Ws 450/25
Wer deutlicher Anzeichen für einen vorhergehenden Unfall auf der Autobahn ignoriert und ungebremst weiterfährt, bekommt bei einem weiteren Unfall keinen Schadensersatz. Hier war ein Fahrzeug mit einem Tier kollidiert, nachfolgend kam ein weiteres Fahrzeug heran und sah eine Person auf der Fahrbahn. Trotzdem fuhr er zunächst ungebremst weiter und kollidierte schließlich mit Teilen des Tieres. Einen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher des Wildunfalls hat er nicht. Indem er zunächst einfach weiterfuhr und die Anzeichen eines vorhergehenden Unfalls missachtete, hat er den Unfall überwiegend selbst verschuldet.
LG Lübeck, 9 O 1/22
Als Maßnahme zur Erforschung des Verkehrsverhaltens kann die Umwandlung eines verkehrsberuhigten Bereichs in eine Sachgasse zulässig sein.
Es bleibt aber offen, ob bei einer solchen Umwandlung einer Durchgangsstraße eine Teileinziehung erforderlich ist.
OVG Münster, 8 B 538/25
Das Aufstellen von Miet-E-Scootern im sog. Free-floating-Modell im öffentlichen Straßenraum stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.
OVG Münster, 2 M 94/25
Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchrechts bei einer zu diesem Zeitpunkt vermieteten Immobilie ist eine steuerpflichtige Entschädigung gem. § 24 Nr.1 a EstG. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass der Steuerpflichtige bei Abschluss der Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder anderem tatsächlichem Druck stand.
BFH, IX R 4/24