Verbrauchsgüterkauf

§ 442 BGB ist beim Kauf eines Verbrauchers von einem Autohändler nur eingeschränkt anwendbar. Eine vom normalerweise zu erwartenden Zustand abweichende Zustandsvereinbarung liegt nur vor, wenn Mangelsymptome, die sich nicht bei einer Probefahrt erkennen ließen, nicht im üblichen Fließtext (ohne Hervorhebung) enthalten sind, sondern gesondert dargestellt werden. Auch muss der Verbraucher ihr gesondert durch Unterzeichnung zustimmen.

OLG Schleswig, 7 U 104/25

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Neuwagenabrechnung

Nach einem Unfall ist die Abrechnung auf Neuwagenbasis auch dann unmöglich, wenn das Fahrzeug erst einen Monat zugelassen war und einen Laufleistung von unter 1000 km aufweist, wenn dieses Fahrzeug vor der Zulassung bereits eine Standzeit von über zwölf Monaten hatte.

OLG Saarbrücken, 3 U 43/25

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Verjährungsunterbrechung

Die Verjährung wird gemäß § 31 I Nr.10 OWiG unterbrochen und beginnt neu zu laufen, wenn das Gericht die Sache nach § 69 V OWiG an die Verwaltungsbehörde zurückverweist. Es kommt hierbei nur darauf an, dass die formellen Voraussetzungen vorlagen. Es kommt nur auf die Sicht des Anordnenden an, hingegen nicht darauf, ob hierdurch eine Förderung des Verfahrens gegeben ist.

BayObLG, 201 ObOWi 423/26

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Konkrete Angabe des Tatorts 

Die Umgrenzungsfunktion ist bei der KM – Angabe und Benennung der Autobahn und Fahrtrichtung erfüllt.

KG Berlin, 3 ORbs 230/25

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Diagnose von Alkoholabhängigkeit

Bei summarischer Prüfung ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Diagnose gem. ICD 10, die von Ärzten einer auf derartige Suchterkrankungen spezialisierten Klinik erstellt wird, hinreichend gesichert ist und entsprechend der wissenschaftlichen Vorgaben erstellt wurde. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Betroffene über einen längeren Zeitraum in dieser Klinik befand.

OVG Nordrhein-Westfalen, 16 B 30/26

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