Wer sich darauf beruft, Cannabis auf ärztliche Anordnung einzunehmen, muss einen persönlichen Kontakt zum Arzt gehabt haben. Videotelefonat oder Internet-Chat reichen hierfür nicht aus.
AG Hamburg-Wandsbek, 726b OWi 58/25
Wer sich darauf beruft, Cannabis auf ärztliche Anordnung einzunehmen, muss einen persönlichen Kontakt zum Arzt gehabt haben. Videotelefonat oder Internet-Chat reichen hierfür nicht aus.
AG Hamburg-Wandsbek, 726b OWi 58/25
Wenn der Anspruchsteller noch nicht einmal ein Unfallgeschehen plausibel erklären kann, dass den Schaden verursacht haben könnte, muss sich die Versicherung noch nicht einmal auf einen manipulierten Unfall berufen.
Allein eine polizeiliche Unfallaufnahme reicht nicht raus, die Beamten können regelmäßig nicht die Richtigkeit der Darstellung bezeugen.
OLG Köln, 3 U 91/24
Die Ahndung einer Tat als Ordnungswidrigkeit durch einen Bußgeldbescheid verhindert keine spätere strafrechtliche Verfolgung (§ 84 OWiG). Allerdings muss dann im Strafverfahren der Bußgeldbescheid aufgehoben werden, bereits gezahlte Geldbeträge sind auf die Verfahrenskosten im Strafverfahren anzurechnen. Der unterbliebene Ausspruch kann vom Revisionsgericht nach § 354 I StPO nachgeholt werden.
BGH, 3 StR 239/25
Sind keine Umstände ersichtlich, dass die Einschätzung des Arztes, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, auf einer unvollständigen oder unzutreffenden Information durch den Geschädigten beruht, darf auf diese Bescheinigung vertraut werden.
OLG Bamberg, 5 U 48/24
Verstößt der Geschädigte gegen die Schadenminderungspflicht, weil er sich zu viel Zeit für die Einholung eines Gutachtens lässt, sind darauf beruhende, höhere Standkosten nur im erforderlichen Umfang zu ersetzen. Eine Batterie – Sicherheitsprüfung durch einen entsprechend zertifizierten Mitarbeiter ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei beiden Positionen kann sich der Geschädigte auch nicht auf ein Werkstattrisiko berufen.
LG Düsseldorf, 8 O 278/23