Versteckte Reparaturunwürdigkeit

Es liegt keine Pflichtverletzung des Sachverständigen vor, wenn sich die Kosten der Reparatur deutlich erhöhen, wenn erst nach der Zerlegung des Fahrzeugs in der Werkstatt ein zusätzlicher Schaden erkennbar wird, der die Kosten steigert. Dies liegt im Risikobereich des Schädigers.

LG Stuttgart, 12 O 263/25

Hier wurde erst nach Zerlegung des Fahrzeugs festgestellt, dass die 130 % – Grenze überschritten wurde.

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Freispruch aus tatsächlichen Gründen

Wenn die einzige Zeugin einer Unfallflucht den Fahrer nicht wiedererkennt und insbesondere bei der Polizei komplett andere Angaben machte als in der Gerichtsverhandlung, erschüttert die mangelnde Aussagekonstanz die Glaubhaftigkeit, der Angeklagte wurde freigesprochen.

AG Tiergarten, 294 Cs 14/26

Aus dem Urteil:

Ihre Aussage in der Hauptverhandlung unterschied sich aber auch im Übrigen wesentlich und auch im Kerngeschehen von ihrer vor Ort gegenüber der Polizei gemachten Aussage.

In der Hauptverhandlung bekundete sie, den Unfall beobachtet und gesehen zu haben, wie eine Gruppe von mehreren wohl arabisch sprechenden Personen, von denen eine ein Kopftuch trug, das Auto nach dem Unfall verließ und den Schaden begutachtete.

Demgegenüber hatte sie vor Ort gegenüber der Zeugin … (Polizistin) bekundet, den Unfall nicht gesehen zu haben. Auch die Angaben bezüglich der Menschengruppe machte sie erstmals in der Hauptverhandlung. Vor Ort hatte sie – wie die Zeugin … als aufnehmende Polizeibeamtin noch einmal ausdrücklich in der Hauptverhandlung bestätigt hat – von lediglich einem Fahrer gesprochen.

Vor dem Hintergrund der mangelnden Aussagekonstanz erschien die Aussage der Zeugin nicht von hinreichender Glaubhaftigkeit, um eine Verurteilung zu stützen.

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Sekundenschlaf

Ein körperlich Mangel im Sinne von § 315c StGB kann angenommen werden, wenn der Fahrer bei sorgfältiger Selbstbeobachtung seine Übermüdung bemerkt hätte und insoweit einen solchen Schlaf annehmen konnte. Bevor ein Fahrer am Steuer einschläft, nimmt er deutliche Übermüdungsmerkmale wahr.

LG Osnabrück, 10 Qs 14/26

Allerdings muss der Fahrer den drohenden Sekundenschlaf aufgrund seiner Übermüdung erkennbar erwarten können.

LG Trier, 5 Qs 93/26

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Alleinrennen

Nur eine vielleicht auch grobe Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit reicht nicht aus, der Fahrer muss sich auch aus eigensüchtigen Motiven über seine Pflichten als Fahrzeugführer hinwegsetzen. Hier fuhr der Fahrzeugführer mit 100 km/h bei 70 km/h und schnitt die Kurven. Dies gab er allerdings auf, als Gegenverkehr aufkam.

Später kam es dann noch mal zu einer Überschreitung um 50 km/h.

Der Fahrer ist wohl auch zu schnell an einen schlecht einsehbaren Fußgängerüberweg gefahren, hierbei hatte er aber nicht die Absicht, eine möglichst große Geschwindigkeit zu erzielen. Auch konnten die Polizeibeamten dem Fahrer mit gleichbleibenden Abstand folgen, was gegen die Erzielungabsicht einer möglichst großen Geschwindigkeit spricht.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Ermittlungsverfahren wurde aufgehoben, es liegt keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen eines Kraftfahrzeugrennens vor.

LG Münster, 3 Qs 34/26-35/26

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Richterliche Terminsverfügung unterbricht die Verjährung

Ordnet der Richter in einem Bußgeldverfahren einen Termin zur Hauptverhandlung an, unterbricht dies die Verjährung gemäß § 33 OWiG. Auf die Umsetzung dieser richterlichen Verfügung durch die Geschäftsstelle kommt es nicht an. Die Verfügung des Richters muss nur in den ordentlichen Geschäftsgang gekommen sein.

LG Trier, 5 Qs 82/26

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