MPU auch nach erstmaliger Cannabis – Fahrt

Cannabis – Missbrauch ist zu vermuten, auch nach einer erstmaligen Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss, wenn weitere Zusatzratsachen diesen Missbrauch belegen. Dies können sehr hohe THC (>8 ng) oder THC-COOH (>150 ng) – Werte sein, sich aber auch aus der Tatbegehung selbst ergeben. Hierbei sind ein geringes Risikobewusstsein oder eine kaum gegebene Bereitschaft zur Trennung von Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr relevant. Diese können sich beispielsweise in erheblichen Ausfallerscheinungen ausdrücken, die auch der Fahrer hätte wahrnehmen müssen.

Es durfte eine MPU angeordnet werden, da die nicht beigebracht wurde, wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

VG Düsseldorf, 14 L 1934/25

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Reifenplatzer und die Kasko

Für einen Unfall, bei dem die Vollkasko bezahlen muss, ist eine Einwirkung von außen irgendwie erforderlich. Platzt ein schon vorher beschädigter Reifen während der Fahrt ohne äußerliche Einwirkung und es kommt zu einem Unfall, stellt dies keinen Leistungsfall dar, die Kasko muss nicht zahlen. Unsere Schaden war in dem Bedingungen ausgeschlossen worden (AKB 2015).

OLG Dresden, 4 U 88/25

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Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem

Eine Verwarnung gilt erst dann als ergriffen, wenn das entsprechende Schreiben dem Fahrerlaubnisinhaber zugegangen ist. Und für die Verringerung des Punktestandes bei verspäteter Ergreifung von Maßnahmen sind die im Fahrerlaubnisregister eingetragen und der Behörde am Tag des Ausstellung der Ermahnung oder Verwarnung übermittelten und damit bekannten Zuwiderhandlungen maßgeblich.

BVerwG, 3 C 8/24

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Cannabis und die ausländische Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Dies ist bei Cannabis der Fall, wenn eine auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden basierende Prognose ergibt, dass der Fahrer zukünftig unter Einfluss von Cannabis (über 3,5 ng) ein Kraftfahrzeug führen wird.

Geht es um eine ausländische Fahrerlaubnis, bewirkt die Entziehung, dass von dieser ausländischen Fahrerlaubnis im Inland kein Gebrauch mehr gemacht werden darf.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 419/25

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Mischkonsum

Ist davon auszugehen, dass der Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert und es auch zu Mischkonsum (mit Alkohol) kommt, ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine vorherige MPU muss nicht angeordnet werden. 

Hierzu ist auch ein Mischkonsum außerhalb vom Straßenverkehr ausreichend, wenn die Aufgabe der Trennungbereitschaft zwischen Konsum und Fahren möglich erscheint und eine Straßenverkehrsteilnahme hinreichend wahrscheinlich ist. Dies ist der Fall, wenn es in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht zu einer Beeinflussung durch Rauschmittel kommen kann.

BayVGH, 11 ZB 25.1383

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