Es ist ein zu einem Rücktritt berechtigenden Sachmangel gegeben, wenn die Reichweite des E-Autos 18% niedriger ist, als es der Hersteller angegeben hat.
LG Wuppertal, 10 O 282/23
Es ist ein zu einem Rücktritt berechtigenden Sachmangel gegeben, wenn die Reichweite des E-Autos 18% niedriger ist, als es der Hersteller angegeben hat.
LG Wuppertal, 10 O 282/23
Ein in Deutschland geborener türkischer Staatsangehöriger mit Niederlassungserlaubnis, der wegen Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt wurde, kann ausgewiesen werden.
Auch wenn dieser Mann aufgrund seines Aufwachsens und seiner Ausbildung in Deutschland ein erhebliches Interesse daran hat, in Deutschland zu bleiben, überwiegt dennoch das Ausweisungsinteresse. Er war vorher schon mehrfach wegen schwerwiegender Verkehrsdelikte aufgefallen.
VG Stuttgart, 2 K 1349/25
Die Berufung wurde nicht zugelassen, hiergegen kann allerdings noch Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.
Beim Einfahren von einem Grundstück auf eine Straße ist gem. § 10 S.1 StVO größte Sorgfalt zu beachten.
Hier wollte eine Fahrerin vom Grundstück nach links auf eine vierspurige Straße einfahren, die von ihr anvisierte linke Fahrbahn war frei. Von links (also aus der anderen Richtung) kam ein Bus und hielt an. Der Fahrer zeigte per Handzeichen an, dass die Frau abbiegen könne. Als sie dies tat, überholte ein anderes Fahrzeug erlaubterweise den Bus, es lag für diesen Fahrer keine unübersichtliche Überholsituation vor, da der Bus nicht an einer Haltestelle oder Straßeneinmündung angehalten hatte.
Die einbiegende Fahrerin haftet bei dem erfolgten Unfall mit dem den Bus überholenden PKW zu 100 %, auch die Betriebsgefahr des Unfallgegners tritt vollständig zurück. Das Winken des Busfahrers durfte sie mangels Rückschau auch nicht als Einweisen betrachten, und da die zweite Fahrspur für sie nicht einsehbar war, musste sie damit rechnen, dass der Unfallgegner erlaubterweise am Bus vorbeifahren konnte.
LG Hamburg, 331 O 463/25
Von einer missbräuchlichen Einnahme ist auszugehen, wenn keine durchgehende Verschreibung vorliegt. Ebenso liegt ein Missbrauch vor, wenn der Führerscheininhaber sich von verschiedenen Ärzten verschiedene Drogen verschreiben lässt, ohne jeweils die Ärzte über den gesamten Umfang der verschriebenen Drogen zu informieren.
VGH Baden-Württemberg, 13 S 2184/25
Sofern bereits die Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, erhält der Käufer alle Papiere des Fahrzeugs. Ansonsten ist der Vertrag nicht erfüllt, man kann zurücktreten.
LG Bremen, 3 O 1094/25