Wenn beim LTI 20/20 anstatt des vorgeschriebenen Stativs eine Schulterstütze verwendet wird, kann kein standardisiertes Messverfahren mitgenommen werden.
OLG Karlsruhe, 3 ORbs 3300 SsBs 343/26
Wenn beim LTI 20/20 anstatt des vorgeschriebenen Stativs eine Schulterstütze verwendet wird, kann kein standardisiertes Messverfahren mitgenommen werden.
OLG Karlsruhe, 3 ORbs 3300 SsBs 343/26
Wird mit dieser BAK eine nur relativ kurze Strecke (150 m) zurückgelegt, wird die Fahrerlaubnis nicht schon im Ermittlungsverfahren gemäß § 111a StPO entzogen, da auch im Hauptsacheverfahren eine solche Entziehung nicht sicher feststeht.
Es ist nicht hinreichend wissenschaftlich abgesichert, dass die Grenze von 1,1 Promille für die absolute Fahrtauglichkeit, die bei Kraftfahrzeugen gilt, ohne weiteres auf E-Scooter übertragbar ist. Auch vertritt das Gericht die Auffassung, dass § 69 StGB auf E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge schon grundsätzlich nicht anwendbar sei, sich hieraus also nicht ohne weiteres ergeben kann, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
LG Potsdam, 25 Qs 7/25
Im Jahr 2022 erhielten die Arbeitnehmer eine Energiepreispauschale von 300 €. Die Besteuerung als Einnahme ist verfassungsgemäß.
BFH, VI R 15/24
Derzeit ist eine persönliche Konsultation des Arztes nicht erforderlich, um die Anforderungen von § 24a IV StVG zu erfüllen.
OLG Brandenburg, 2 ORbs 85/26
Kommt es in unmittelbaren, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall, besteht der Anscheinsbeweis, dass der Spurwechsler schuld ist. Dies gilt auch, wenn er sich bereits circa 5 Sekunden auf der neuen Fahrspur befindet. Allerdings ist dem Auffahrenden seine Betriebsgefahr mit mindestens 20 % zuzurechnen, wenn er oberhalb der Richtgeschwindigkeit (140-145 km/h) fuhr.
OLG Schleswig, 7 U 72/26