Keine Verwerfung, wenn der Betroffene zu entbinden ist oder der Verteidiger nicht ordnungsgemäß geladen wird

Das Amtsgericht ist verpflichtet, über einen rechtzeitig gestellten Entbindungsantrag des Betroffenen zu bescheiden. Erfolgt trotzdem eine Verwerfung, weil der Betroffene unentschuldigt gefehlt hat, wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt.

OLG Frankfurt, 4 ORbs 222/25

Und passend dazu: Wird der Verteidiger nicht ordnungsgemäß leiden, kann eine Verwerfung ebenfalls nicht erfolgen.

OLG Karlsruhe, 2 ORbs 3700 SsBs 347/25

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Absehen vom Fahrverbot

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ein Fahrverbot seinen Sinn als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme zwei Jahre nach der Tat verliert. Voraussetzung ist regelmäßig, dass zwischendurch keine Ordnungswidrigkeit mehr begangen wird. Im Einzelfall kann sich aber aus den Gesamtumständen auch ein kürzerer Zeitraum ergeben.

OLG Düsseldorf, IV-2 ORbs 146/25

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Übermäßige Gebrauchsspuren bei Kilometerleasing

Hat der Leasinggeber bei einem solchen Vertrag aufgrund übermäßiger Gebrauchsspuren einen Anspruch auf Ausgleich des Minderwertes, kommt es hierbei wesentlich auf die Differenz zwischen dem tatsächlichen Rückgabewert und einem hypothetischen Rückgabewert eines Fahrzeugs ohne übermäßige Gebrauchsspuren an. Hierbei sind nur solche Mängel zu berücksichtigen, die über übliche Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen oder bei denen normalerweise Eigentümer, die das Fahrzeug selbst nutzen, eine Reparatur hätten vornehmen lassen.

Zwischen dem Reparaturaufwand und dem Verlust an Marktwert besteht regelmäßig ein ausreichend zuverlässiger kausaler Zusammenhang.

Der Minderwert wird nicht durch die Summe der vollen Reparaturkosten dargestellt, er ist regelmäßig geringer. Insoweit ist ein Abschlag vorzunehmen.

OLG Stuttgart, 6 U 84/24

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Einsichtsrecht der Verteidigung

Auf Antrag bekommt der Verteidiger den digitalen Datensatz sowie den zum Öffnen notwendigen Public key in seine Kanzlei übersandt. Er kann nicht darauf verwiesen werden, bei der Bußgeldbehörde Einsicht zu nehmen.

Er erhält allerdings nicht die Daten der gesamten Messreihe, das Gericht sieht keine plausible Relevanz in der Prüfung anderer Messungen.

Für die Frage nach den Wartungs- und Reparaturunterlagen genügt dem Gericht eine Bestätigung des Messbeamten, dass derartige Eingriffe nicht stattgefunden haben. Auch ist der Anspruch auf den Zeitraum begrenzt, solange das Verfahren noch nicht an das Gericht abgegeben wurde. Begründet wird diese Auffassung damit, dass eine Relevanz von Reparaturen nach der Messung nicht zu erkennen sei. Auch muss sich die Verteidigung fortwährend um den Erhalt der Unterlagen bemühen.

OLG Brandenburg, 2 Orbs 120/25

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Bei einer Verurteilung nach § 315b StGB muss die Tathandlung in einer äußerst gefährlichen Situation enden, bei der es beinahe zu einem Unfall kommt. Insoweit darf es nur noch vom Zufall abhängen, ob der Erfolg eintritt. Auch eine herausragend gute Reaktion der gefährdeten Person wäre unbeachtlich.

Dies muss auch so im Urteil dargestellt werden. Geschwindigkeiten und Entfernungen sowie etwaige Beschleunigungen oder Vollbremsungen müssen nicht zwingend dargestellt werden, können aber indiziell sein. Ein lediglich starker Bremsvorgang deutet hingegen eher darauf hin, dass dosiert gebremst werden konnte. Insoweit hing es dann auch nicht vom Zufall ab, ob ein Schaden eintritt. 

BGH, 4 StR 492/25

Der Angeklagte hatte ein Fahrrad mit bedingten Tötungsvorsatz von einer Brücke auf einer Autobahn geworfen (Höchstgeschwindigkeit 80 km/h), das Fahrrad kam auf der rechten Spur auf. Die Fahrzeuge konnten ausweichen und abbremsen, verletzt wurde niemand.

Übrig blieb allerdings die Verurteilung wegen versuchten Mordes.

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