Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter

Liegt die Fahrt zwei Jahre zurück, muss sorgfältig geprüft werden, ob unter Verhältnismäßigkeitpunkten noch die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, oder ob die Regel Vermutung des § 69 StGB widerlegt ist, wobei das Gericht die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf Scooter kritisch sieht, da eine solche Fahrt mit der Fahrt mit einem PKW nicht vergleichbar ist.

AG Hamburg-St. Georg, 951 Cs 7/25

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Isolierte Sperrfrist

Nach § 69a I 3 StGB kann eine isolierte Sperrfrist angeordnet werden, vor deren Ablauf keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf (wenn der Angeklagte keine Fahrerlaubnis hat). Voraussetzung ist allerdings, dass die Straftat beim Führen eines Kraftfahrzeugs oder in Zusammenhang damit begangen wurde und sich durch die Tat die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gezeigt hat. Auch müssen die Pflichten eines Fahrzeugführers verletzt worden sein und es muss die Dauer der Sperrfrist hinreichend begründet werden.

OLG Hamm, III-2 ORs 4/26

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Nach § 315b StGB kann bestraft werden, wer nachts mit circa 100 km/h auf einen quer gestellten Polizeiwagen zufährt, diesen anschließend passiert, wobei der Bordstein kollidiert wird, und hierbei auch noch auf einen Polizeibeamten rücksichtslos zufährt. Insoweit hing es auch nur noch vom Zufall ab, ob eine Verletzung erfolgte (hier nicht). Das Fahrzeug wurde also in verkehrsfeindlicher Absicht zweckwidrig eingesetzt und zu einem Nötigungsmittel pervertiert.

BGH, 4 StR 634/25

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Unfall bei Probefahrt

Nur bei einer vereinbarten Probefahrt in einem Autohaus haftet der Fahrer bei einem Unfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wird das Fahrzeug eigenmächtig in Gang gesetzt, haftet der Fahrer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, selbst wenn der Verkäufer ihm den Fahrzeugschlüssel zur Besichtigung gegeben hat.

AG Essen-Steele, 17 C 136/19

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Eingriff durch den Beifahrer

Nach Art. 12 I RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sind Schäden, die der Fahrer des einzigen am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs erlitten hat, auch dann nicht durch die von dieser Richtlinie vorgesehene Haftpflichtversicherung gedeckt, wenn ein Fahrzeuginsasse in die Steuerung dieses Fahrzeugs eingegriffen hat und dieser Eingriff den Unfall verursachte.

EuGH, C-490/24

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