Verjährungsunterbrechung

Die Verjährung wird gemäß § 31 I Nr.10 OWiG unterbrochen und beginnt neu zu laufen, wenn das Gericht die Sache nach § 69 V OWiG an die Verwaltungsbehörde zurückverweist. Es kommt hierbei nur darauf an, dass die formellen Voraussetzungen vorlagen. Es kommt nur auf die Sicht des Anordnenden an, hingegen nicht darauf, ob hierdurch eine Förderung des Verfahrens gegeben ist.

BayObLG, 201 ObOWi 423/26

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Konkrete Angabe des Tatorts 

Die Umgrenzungsfunktion ist bei der KM – Angabe und Benennung der Autobahn und Fahrtrichtung erfüllt.

KG Berlin, 3 ORbs 230/25

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Diagnose von Alkoholabhängigkeit

Bei summarischer Prüfung ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Diagnose gem. ICD 10, die von Ärzten einer auf derartige Suchterkrankungen spezialisierten Klinik erstellt wird, hinreichend gesichert ist und entsprechend der wissenschaftlichen Vorgaben erstellt wurde. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Betroffene über einen längeren Zeitraum in dieser Klinik befand.

OVG Nordrhein-Westfalen, 16 B 30/26

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Dräger Alcotest 9510 DE

Bei diesem Messverfahren handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Im Urteil muss lediglich den Mittelwert wiedergegeben werden, nicht die vom Gerät ermittelten Einzelwerte.

KG Berlin, 3 ORbs 45/26

Ebenso entschied das OLG Braunschweig, das darauf hinweist, dass sich der Mittelwert aus den zwei vom Gerät ermittelten Einzelwerten (auf drei Dezimalstellen genau) ohne einen Sicherheitabschlag errechnet.

Hier erfolgt noch der Hinweis, dass vom Verschlechterungverbot auch die Schonfrist von vier Monaten für die Abgabe des Führerscheins mit umfasst wird.

OLG Braunschweig, 1 ORbs 5/26

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Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers

Verliert ein Geschäftsführer seine Organeinstellung bei einer GmbH, führt dies unabhängig von der Löschung im Handelsregister zur Beendigung der steuerlichen Pflichten nach § 34 AO. Für die ab diesem Zeitpunkt nicht erfüllten steuerlichen Pflichten der GmbH kann er nicht nach §§ 34, 69 AO in Anspruch genommen werden.

BFH, VII R 4/23

Anmerkung: Hier hatte der Geschäftsführer seine Organstellung aus gesetzlichen Gründen (§ 6 GmbHG) verloren.

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