Bußgeldbescheid und Strafverfahren

Die Ahndung einer Tat als Ordnungswidrigkeit durch einen Bußgeldbescheid verhindert keine spätere strafrechtliche Verfolgung (§ 84 OWiG). Allerdings muss dann im Strafverfahren der Bußgeldbescheid aufgehoben werden, bereits gezahlte Geldbeträge sind auf die Verfahrenskosten im Strafverfahren anzurechnen. Der unterbliebene Ausspruch kann vom Revisionsgericht nach § 354 I StPO nachgeholt werden.

BGH, 3 StR 239/25

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Vertrauen auf eine Krankschreibung

Sind keine Umstände ersichtlich, dass die Einschätzung des Arztes, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, auf einer unvollständigen oder unzutreffenden Information durch den Geschädigten beruht, darf auf diese Bescheinigung vertraut werden.

OLG Bamberg, 5 U 48/24

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Längere Standzeit

Verstößt der Geschädigte gegen die Schadenminderungspflicht, weil er sich zu viel Zeit für die Einholung eines Gutachtens lässt, sind darauf beruhende, höhere Standkosten nur im erforderlichen Umfang zu ersetzen. Eine Batterie – Sicherheitsprüfung durch einen entsprechend zertifizierten Mitarbeiter ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei beiden Positionen kann sich der Geschädigte auch nicht auf ein Werkstattrisiko berufen.

LG Düsseldorf, 8 O 278/23

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Abschleppen über eine lange Strecke nach einem Unfall

Nach einem Unfall kann man regelmäßig sein Fahrzeug auch über eine längere Strecke zu seiner Heimatwerkstatt oder an seinen Heimatort verbringen lassen. Der Schädiger muss das zahlen.

Bei einem Reparaturschaden kann zwar eine Instandsetzung am Unfallort erfolgen. Es ist aber das Wahlrecht des Geschädigten zu berücksichtigen, fiktiv abzurechnen und in Eigenregie zu reparieren. Auch fallen ggf. bei einer Reparatur am Unfallort zusätzliche Kosten (Zug, Taxi, Mietwagen oder Flug) für den Fahrer und/oder den Rücktransportkost des Fahrzeugs an, die der Schädiger dann zahlen müsste. Deshalb sei das Abschleppen über längere Strecken zum Wohnort des Geschädigten nur dann nicht zu entschädigen, wenn eine Alternativberechnung unter Berücksichtigung aller sonst möglicherweise anfallenden Kosten bei einer ex ante – Betrachtung (also unter Berücksichtigung der Erkenntnisse zum Unfallzeitpunkt), einen erheblich geringeren Betrag ergeben würde. Bei der Frage der Zumutbarkeit sei auch der Aufwand des Geschädigten im Zusammenhang mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen bei mangelhafter Reparatur zu berücksichtigen.

OLG Frankfurt, 14 U 124/24

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Täuschung bei der theoretischen Prüfung

Wer bei der theoretischen Prüfung für seine Fahrerlaubnis getäuscht hat (hier keine eigene, erfolgreiche Prüfungsteilnahme), dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, ohne dass ihm Gelegenheit gegeben werden muss, seine Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen einer behördlich angeordneten Begutachtung nachzuweisen.

OVG Lüneburg, 12 ME 92/25

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