Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. 

BFH, II R 25/23

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Brand eines Akkus

Auch nach einem leichten Sturz muss der Akku eines E – Bikes nicht geprüft werden. Hier stand das Fahrrad unter einem Carport und fing zwei Monate später zu brennen an. Es entstand ein großer Sachschaden, bei dem versucht wurde, die Haftpflichtversicherung des Fahrradbesitzers in Anspruch zu nehmen. Dies scheiterte, da sich wie bei allen akkubetriebenen Geräten ein sehr seltenes Ereignis zugetragen hat. Es gibt noch nicht einmal eine gesetzlich vorgeschriebene Wartungspflicht und auch keine Hinweise der Hersteller, dass nach einem Sturz ein Fachbetrieb aufzusuchen ist. Insoweit konnte das Gericht ein Verschulden nicht erkennen.

OLG Oldenburg, 9 U 8/26

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Linksabbieger (Fahrrad) kollidiert mit Rechtsabbieger (PKW)

Kollidiert nachts ein nach links abbiegender Fahrradfahrer mit einem aus der Gegenrichtung kommenden und nach rechts abbiegenden PKW, tritt die allgemeine Betriebsgefahr des PKW vollständig hinter den groben Verkehrsverstoß des Radfahrers zurück. Der Radfahrer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, er haftet alleine.

OLG Brandenburg, 10 U 14/26

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Mietwagenkosten

Der Geschädigte hat nach einem Unfall grundsätzlich Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzwagen.

Bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs muss er trotzdem einen wirtschaftlichen Weg wählen und Angebotspreise vergleichen. Die Grundsätze der Werkstattrisiko-Rechtsprechung sind nicht anwendbar.

BGH, VI ZR 67/25

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Keine Rohmessdaten notwendig

Die meisten Oberlandesgerichte hielten die Speicherung analysierbarer Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren für unnötig. Das OLG Saarbrücken (1 Ss (OWi) 112/24 66 Js 1149/23) legte dem BGH im Wege der Divergenzvorlage die Frage vor, ob sich aus dieser Beschränkung der Verteidigung ein Beweisverwertungsverbot ergeben würde?

Der BGH verneint dies, die Nichtspeicherung der zur Messwertbildung erfassten und verarbeiteten Daten (sog. Rohmessdaten) verstößt bei einem standardisierten Messverfahren nicht gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens und es ergibt sich kein Beweisverwertungsverbot.

BGH, 4 StR 235/25

Der Betroffene erhält zwar unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit (Parität des Wissens) Zugang zum gesamten, dem Gericht vorliegenden verfahrensbezogenen Material sowie weiteren Informationen, die sich nicht in der Akte befinden. Die Rohmessdaten liegen aber nicht vor, ein Anspruch auf Schaffung dieser Beweismittel besteht nicht.

Die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bietet insoweit bei Verwendung des Messgeräts im Rahmen der Zulassungsvorgaben grundsätzlich ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18 Rn. 42).

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