Linksabbiegen in einen Waldweg

Auch wenn der Blinker gesetzt wurde, kann den Linksabbieger, der in einen Waldweg einbiegen will, die Alleinhaftung treffen, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug kommt, dass ihn und ein weiteres Fahrzeug überholen will. Zumindest die doppelte Rückschaupflicht wurde hier durch den Linksabbieger nicht erfüllt. Dass der Blinker rechtzeitig gesetzt wurde, ließ sich hier nicht beweisen. Da es zulässig ist, auch mehrere Fahrzeuge in einem Zug zu überholen, traf den Überholer kein Verschulden.

LG, Potsdam, 8 O 164/25

Hier wurde wohl kein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. Insofern blieben viele Fragen streitig, so auch, ob sich der Linksabbieger deutlich nach links einordnete und seine Geschwindigkeit verringert hatte.

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Lange Zeit bis zum Fahrverbot nach StGB

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB wegen einer Trunkenheitsfahrt kann auch noch drei Jahre nach der Tat verhängt werden. Hier gab es drei Monate. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 kommt diesem Fahrverbot nicht mehr nur eine spezialpräventive Denkzettel– und Besinnungsfunktion zugute, es handelt sich um eine echte Nebenstrafe mit Pönalisierungsfunktion. Eine Erhöhung der Geldstrafe war aufgrund des Verschlechterungsverbots aus § 331 StPO nicht mehr möglich. Der Senat hat auch bedacht, dass der Verurteilte als Selbstständiger auch gelegentlich mit dem PKW durch Deutschland fährt.

LG Arnsberg, 3 NBs 40/25

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Unterschrift des Richters

Nach § 275 II StPO muss der Richter das Urteil unterschreiben. Eine bloße Paraphe reicht hierfür nicht aus.

OLG Koblenz, 3 ORbs 4 SsBs 32/25

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XML-Datei und CaseList

Die der Verteidiger bekommt diese Informationen, und zwar in einem allgemeinen lesbaren Format.

AG Hildesheim, 124 OWi 8/26

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Schneeballwurf und Auffahrunfall

Der Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, wird weder durch winterliche Straßenglätte noch eine starke Bremsung des Vordermanns ohne erkennbaren Grund erschüttert. Allerdings haftet derjenige, der den Schneeball auf das vorausfahrende Fahrzeug warf und damit zu der starken Bremsung veranlasste, zu 50% gegenüber dem Auffahrenden.

OLG Saarbrücken, 3 U 38/25

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