Eingriff durch den Beifahrer

Nach Art. 12 I RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht sind Schäden, die der Fahrer des einzigen am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugs erlitten hat, auch dann nicht durch die von dieser Richtlinie vorgesehene Haftpflichtversicherung gedeckt, wenn ein Fahrzeuginsasse in die Steuerung dieses Fahrzeugs eingegriffen hat und dieser Eingriff den Unfall verursachte.

EuGH, C-490/24

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Entzug der Fahrerlaubnis nach Kokainkonsum

Es fehlt nicht an einem Konsumnachweis, weil die festgestellte Benzoylegoninkonzentration (Kokainabbauprodukt) messtechnisch in einem Bereich liegt, in dem eine exakte Quantifizierung nicht mehr möglich ist. Insoweit gibt es keine Nachweisgrenze, die der Verwertbarkeit entgegenstehen würde. Die Darlegungslast für einen unwissentlichen Drogenkonsum wird nicht dadurch relativiert, dass die nachgewiesene Benzoylegoninkonzentration einen Wert aufweist, der außerhalb des Kalibrationbereichs des Messerätes liegt.

OVG Bremen, 1 B 280/25

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Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Eine zukünftige Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt (gewinnerhöhend) zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.

BFH, IX R 33/22

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Verweis auf freie Werkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung

Wird auf Gutachtenbasis abgerechnet, kann der Geschädigte trotzdem die Unzumutbarkeit des Verweises auf die Reparatur in einer vom Schädiger im Rahmen des Werkstattverweises benannten freien Fachwerkstatt geltend machen. Dies ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Fahrzeug später in einer anderen freien Werkstatt repariert wird.

BGH, VI ZR 405/24

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Morphin und Codein

Auffällige Blutwerte deuten auf einen Missbrauch hin. Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren kann sich der Betroffene nur auf den Verzehr mohnsamenhaltiger Lebensmittel berufen, wenn er substantiiert vorträgt, wann er welche Art solcher Lebensmittel in welchen Mengen zu sich genommen hat. Nur dann kann ihm geglaubt werden.

OVG Münster, 16 B 571/25

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