Medizinal-Cannabis

Von einer missbräuchlichen Einnahme ist auszugehen, wenn keine durchgehende Verschreibung vorliegt. Ebenso liegt ein Missbrauch vor, wenn der Führerscheininhaber sich von verschiedenen Ärzten verschiedene Drogen verschreiben lässt, ohne jeweils die Ärzte über den gesamten Umfang der verschriebenen Drogen zu informieren.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 2184/25

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Käufer bekommt alle Papiere

Sofern bereits die Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, erhält der Käufer alle Papiere des Fahrzeugs. Ansonsten ist der Vertrag nicht erfüllt, man kann zurücktreten.

LG Bremen, 3 O 1094/25

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LTI 20/20

Es wurde gutachterlich festgestellt, dass das Gerät weder Messbeständigkeit noch -Genauigkeit garantiert. Der Betroffene wurde freigesprochen.

AG Biberach, 10 OWi 520 Js 2942/25

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Beschreibung im Kaufvertrag

Der Hinweis „ Fahrzeug wird ausdrücklich als nicht nachlackierungsfrei und auch nicht als unfallfrei verkauft!“ reicht nicht aus, wenn es tatsächlich ein nachlackiertes Unfallfahrzeug ist. Auf Nachfrage wurde lediglich erklärt, das Fahrzeug habe einen kleineren Unfall erlitten. Im Internet war das Fahrzeug noch als „unfallfrei“ beworben worden. 

Eine Überprüfung ergab, dass es tatsächlich ein Totalschaden war, der noch dazu nicht fachgerecht repariert wurde.

Da nicht nur ein Bagatellschaden vorlag, der die Kaufentscheidung vielleicht nicht beeinflusst hätte, hätte das Autohaus über Art und Umfang des Unfalls aufklären müssen. Allein die Bezeichnung als Unfallfahrzeug hätte auch nicht ausgereicht.

LG Köln, 18 O 329/25

Die Käuferin konnte vom Kaufvertrag zurücktreten und abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer den Kaufpreis zurückverlangen.

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Vernachlässigte Verkehrssicherungspflicht

Auch wenn sich die Straße in einem sehr schlechten (zu schlechten) verkehrswidrigem Zustand befindet und vorläufige Sanierungsmaßnahmen erfolglos blieben, sowie auf die entsprechenden Schlaglöcher nicht hingewiesen wird, haftet die Stadt für diese Fehler nicht unbedingt. Im vorliegenden Fall kam ein E – Bike – Fahrer zu Sturz und verletzte sich. Trotz dieser Verkehrssicherungspflichtverletzung ging er leer aus, da das Schlagloch für einen aufmerksamen Radfahrer erkennbar war und problemlos umfahren werden konnte. Auch die Straßenbeleuchtung war ausreichend, einzig der Radfahrer hat nicht ausreichend auf die Straße geachtet, was er selbst einräumte.

LG Landau (Pfalz), 3 O 186/23

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