Rotlichtverstoß und die Berechnung der Rotzeit

Die Berechnung der Rotzeit aus dem Beschleunigungsvermögen eines Busses, seinem letzten Halt und der Entfernung zur Ampel beim Umschalten auf Rot begegnet zumindest bei einer Rotzeit von unter 2 Sekunden Bedenken, wenn die Beschleunigung und die Entfernung auf den Angaben eines Zufallszeugen beruhen.

BayObLG, 201 ObOWi 105/26

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Keine Behördenerklärung bei Schilderung durch Polizeibeamten

Es liegt keine Behördenerklärung im Sinne von § 256 I Nr.5 StPO vor, wenn ein Polizeibeamter nach Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens seine vorhergehenden Feststellungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren schriftlich zusammenfasst.

OLG Braunschweig, 1 ORbs 122/26

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Erkennbare Vorfahrtsverletzung

Regelmäßig haftet ein Linksabbieger alleine, wenn er seine Wartepflicht verletzt und mit dem vorfahrtsberechtigten Gegenverkehr kollidiert. Den vorfahrtberechtigten Entgegenkommer kann aber ein Mitverschulden treffen, wenn er sein Vorfahrtsrecht ausübt und einfach weiterfährt, obwohl bei Anwendung der notwendigen Aufmerksamkeit erkennbar war, dass es zu dem Vorfahrtsverstoß kommen wird. Man muss also auch den Verkehr aus einer untergeordneten Straße bei Annäherung beobachten.

Hier wurde eine Mithaftung von 20% ausgesprochen.

LG Stuttgart, 13 S 61/25

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Nutzung des Privatfahrzeugs

Steht einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zu, bei dessen Nutzung für ihn keine Fahrtkosten anfallen, kann er Aufwendungen für Dienstfahrten mit seinem Privatwagen nicht als Werbungskosten berücksichtigen, da diese regelmäßig in einem solchen Fall unangemessen sind.

BFH, VI R 30/24

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Geringe Reichweite

Es ist ein zu einem Rücktritt berechtigenden Sachmangel gegeben, wenn die Reichweite des E-Autos 18% niedriger ist, als es der Hersteller angegeben hat.

LG Wuppertal, 10 O 282/23

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