Kindersitz nach einem Unfall

Kindersitze sind wichtig und dienen der Vermeidung schwerwiegender Verletzung Folgen bei einem Unfall. Kommt es zu einem Unfall, der über die Bagatellgrenze hinausgeht(Auffahrunfall mit Reparaturkosten von über 8000 €), kann ein neuer Kindersitz verlangt werden. Ein Abzug neu für alt ist hierbei nicht gerechtfertigt.

Hierdurch wird ausgeschlossen, dass bei dem Kindersitz beispielsweise ein unsichtbarer Haares aufgetreten ist, der die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt.

AG Köln, 263 C 63/25

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Werkstattrisiko und Kaskoversicherung

Die von der Versicherung zu erstattenden erforderlichen Kosten für die Reparatur umfassen grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen. Insoweit verbleibt das Werkstattrisiko regelmäßig beim Versicherungsnehmer.

BGH, IV ZR 235/25

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Tod bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Seit dem 1. September 2026 gilt in Belgien ein neuer Art. 107 im Strafgesetzbuch. Anders als die „normale“ fahrlässige Tötung handelt es sich um eine Sonderregelung für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.

Um diesen Artikel anzuwenden, muss eine gesteigerte Fahrlässigkeit vorliegen (ähnlich der deutschen groben Fahrlässigkeit).

Dann wird die Strafe auf dem Niveau 3 nach Art. 36 festgesetzt, dies bedeutet 3-5 Jahre Freiheitsstrafe. In einem minder schweren Fall sind auch niedrigere Freiheitsstrafen (zur Bewährung) oder Geldstrafen möglich.

Die Qualifikation als schwere Tötung im Verkehr liegt vor, wenn einer von sieben gravierenden Verkehrsverstößen, die in Art. 107/1 aufgeführt werden, verwirklicht worden ist. Beispielsweise Rotlicht, Nutzung eines mobilen Gerätes, massive Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Drogen – oder Alkoholfahrt oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann greift der Strafrahmen von Niveau 4, bedeutet dann 5-10 Jahre Freiheitsstrafe.

In Deutschland beträgt der Strafrahmen für eine fahrlässige Tötung (auch im Straßenverkehr) nach § 222 StGB maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Nur wenn weitere Tattumstände hinzukommen, die einen weiteren Straftatbestand erfüllen, kann eine höhere Strafe drohen (beispielsweise Straßenrennen).

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Kosten der Steuerstrafverteidigung

Nach § 12 Nr.4 EStG dürfen in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfolgen, vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt, sowie Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (soweit diese Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des Schadens dienen) sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Wesentlich kommt es bei dieser Formulierung auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen an. Die Formulierung wird als verunglückt angesehen. Im entschiedenen Fall ging es ausschließlich um die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (Steuerhinterziehung zu Gunsten des Arbeitgebers). Diese Kosten konnte der Steuerpflichtige als Werbungskosten abziehen.

FG Niedersachsen, 13 K 108/25

Die Revision wurde zugelassen.

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Keine volle Einsicht

Die Verteidigung erhält die anderen Bilder der Messreihe nicht, es liegt keine Verletzung eines fairen Verfahrens vor. Aus den anderen Bildern können keine Rückschlüsse auf die Einzelmessung des Betroffenen gezogen werden.

AG Sondershausen, 104 OWi 24/26

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