Akteneinsicht

Bei standardisierten Messverfahren ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Einsichtsrecht in vorhandene, nicht bei der Akte befindlichen Messdaten. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen oder vorgetragen wurden.

AG Bergisch-Gladbach, 49E OWi 102/26

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Polizeiflucht

Polizeiflucht

Soll ein solcher Fall als Alleinrennen bestraft werden, muss eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrt mit nicht angepasster Geschwindigkeit festgestellt werden. Hierbei muss der Täter die Absicht haben, sich auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke mit der situativ größtmöglichen Geschwindigkeit zu bewegen, auch wenn dies nicht sein Hauptziel sein muss. Hierzu reicht es aber nicht aus, wenn lediglich die subjektiven Eindrücke verfolgender Polizisten verwertet werden, es kommt darauf an, von welcher möglichen Geschwindigkeit der Täter ausging. Nicht ausreichend für eine Geschwindigkeitsschätzung hierzu ist, ob der Polizeiwagen mit 160-200 km/h nicht aufschließen konnte, es muss das Tatfahrzeug geschätzt werden. Und hierzu müssen entsprechende Aussagen kritisch geprüft werden.

BayObLG, 202 StRR 96/25

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auf der Autobahn

Auch wenn es zu einer Kollision gekommen ist, ist nicht unbedingt ein dringender Tatverdacht gegeben, der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde. Es kann eine rechtfertigende Pflichtenkollision vorliegen, da der Fahrer auf der Autobahn nicht halten durfte, auch nicht auf dem Standstreifen.

Und es liegt auch kein Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen nachträglichen Ermöglichung seiner Person und der Art der Unfallbeteiligung vor. Zunächst fuhr der Fahrer zum nächsten Parkplatz, anschließend von der Autobahn runter und blieb dann liegen, wo ihn gerufene Polizeibeamte antrafen und seine Daten aufnahmen.

Dies reichte aus, um eine Gefährdung der Beweissituation für den Unfallgegner auszuschließen, zumal dieser die ganze Zeit hinter ihm herfuhr. Und unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang nicht sofort, sondern „ohne vorwerfbares Zögern“, d.h. er muss alsbald nach Verlassen des Unfallortes seiner Mitteilungspflicht nachkommen. Nicht unverzüglich wäre es, wenn durch ein Zögern die Beweissituation des Berechtigten konkret gefährdet wird.

LG Darmstadt, 3 Qs 16/26

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Handgeldzahlungen im Profisport

Ein Handgeld, das anlässlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrags von einem Fußballclub an einen Profispieler gezahlt wird, kann zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts „exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler (Spielerlaubnis)“ zählen, wenn der Club für den Wechsel des Spielers eine Transferentschädigung erbringen muss.

Eine sofortige Abschreibung ist dann nicht möglich, die Aufwendung wird auf die Vertragslaufzeit aufgeteilt.

Etwas anderes kann gelten, wenn der Spieler ablösefrei wechselt oder sein Vertrag verlängert wird.

BFH, IX R 33/23

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Unzulässige Beschränkung der Verteidigung

Werden entgegen der Ladung doch 2 Polizisten vom Gericht vernommen und ein hierauf gestellter Aussetzungsantrag der Verteidigung überhaupt nicht beschieden, liegt eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung gem. § 338 Nr.8 StPO vor, da das Gericht überhaupt kein Ermessen (z.B. mindestens eine Unterbrechung) angewendet hat.

OLG Celle, 2 Orbs 73/26

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