Unfall mit einem Rettungswagen

Fährt ein Rettungswagen unter Wahrnehmung von Sonderrechten nach § 35 StVO mit Blaulicht und Martinshorn, darf er gegen Verkehrsregeln verstoßen. Je mehr sich der Fahrer über allgemeine Verkehrsregeln hinwegsetzt, desto größer ist seine Sorgfaltspflicht hierbei.

Auf einer gut einsehbaren Hauptstraße können 75 km/h statt erlaubter 30 km/h gerechtfertigt sein. Hier überholte der Rettungswagen dazu noch auf der Gegenfahrbahn. Es kam zu einem Unfall mit einem Linksabbieger im Kreuzungsbereich, der vor dem Rettungswagen fuhr.

Der Linksabbieger blieb vollständig auf seinem Schaden sitzen, offenbar hatte er den Rettungswagen nicht wahrgenommen. Es liegt also nicht nur ein Verstoß gegen § 38 StVO (freie Bahn machen bei Blaulicht und Martinshorn) vor, offenbar gab es auch einen Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht beim Linksabbiegen aus § 9 StVO. Gegen diese Verstöße trat sogar die Betriebsgefahr des Rettungswagens zurück.

OLÖG Schleswig, 7 U 141/23

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Unbewusster Amphetaminkonsum

Dem Antragsteller wurde nach einer Fahrt auf einem E-Scooter die Fahrerlaubnis entzogen, ihm wurde auch untersagt, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (z.B. Mofa, fahrrad, Elektrokleinstfahrzeuge) zu führen.

Er war mit einer Amphetaminkonzentration von 28 ng/ml sowie THC-COOH von 0,8 ng/ml erwischt worden. Er erklärte dies damit, dass ihm auf einer Party, als es ihm schlecht ging und er gehen wollte (er hatte vorher schon Schmerzen und Medikamente genommen), eine „Laternenmaß“ gegeben worden sei, in der vielleicht die Substanzen enthalten waren.

Das Gericht glaubte ihm nicht. Weder konnte er die Person benennen, die ihm das Getränk gegeben hatte, noch erklärte er kaum vorhandene Ausfallerscheinungen (nur dass er nicht mehr so müde war und es ihm besser ging). Auch andere Zeugen benannte er nicht, auch nicht die anderen Partygäste.

Noch 39 Stunden nach dem Konsum (erst da fand die Fahrt statt) erscheint die Amphetamin-Konzentration nicht erklärbar, schon 25 ng/ml reichen nach den Vorschlägen der Grenzwertkommission für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Dann hätte er so viel konsumieren müssen, dass deutliche Ausfallerscheinungen aufgetreten wären, insbesondere da der Antragsteller vorher nie AMphetamin konsumiert haben will, also unerfahren war. Auch baut sich Amphetamin regelmäßig in 24-48 Stunden vollständig ab, die Mehrzahl wissenschaftlicher Quellen geht von 12-30 Stunden aus.

Insgesamt reichte aber schon der Vortrag zum unbewussten Konsum nicht aus, hierbei handelt es sich um einen so seltenen Ausnahmefall, dass hierzu schon genau und detailliert vorgetragen werden muss. Erschwerend kam wohl hinzu, dass er bereits einmal mit Amphetamin als LKW-Fahrer auffällig geworden ist. Ein Wischtest war damals positiv, allerdings konnte im Blut nichts mehr nachgewiesen werden, das damalige Strafverfahren wurde dann nach § 170 II StPO eingestellt. Es liefen noch immer Ermittlungen gegen ihn wegen Verstößen gegen das BtMG, er soll mit Amphetaminen gehandelt haben. Auch dies spräche indiziell gegen einen unbewussten Konsum. Die Fahrerlaubnis blieb entzogen, die Untersagung weiterhin gültig.

BayVGH, 11 CS 23.1387

Achtung: Hier erfolgte die Untersagung für die fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge nach § 11 VII FEV (Nichteignung steht fest), nicht nach § 3 FEV wie in einer anderen Entscheidung des Gerichts (dort wurde keine positive MPU beigebracht). Nach § 3 FEV kann das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nicht untersagt werden.

Veröffentlicht unter Rechtsgebiete, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Blockiergebühr an der Ladesäule

Der Inhaber eines Elektroautos schloss einen Vertrag mit dem Betreiber von Ladestationen. Dort war vereinbart, dass nach 4 Stunden Ladezeit eine so genannte Blockiergebühr erhoben wird, und zwar in Höhe von 10 Cent/Minute, maximal 12 Euro je Vorgang. Diese Gebühr ist rechtmäßig, es handelt sich auch nicht um eine überraschende Vertragsklausel, zumal auch bei jedem Ladevorgang darauf hingewiesen wird.

AG Karlsruhe, 6 C 184/23

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Verlassen des Parkstreifens

Ein Parkstreifen ist ein anderer Straßenteil, es gelten die gesteigerten Sorgfaltspflichten beim Einfahren auf die Fahrspur nach § 10 StVO. Kommt es hierbei zu einem Unfall, gilt eine Haftung von 100%, auch wenn kurz danach sofort wieder auf dem Parkstreifen angehalten werden soll.

LG Saarbrücken, 13 S 34/23

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Form des Bußgeldbescheids

Jedenfalls bei einfachen und leicht verständlichen Sachverhalten kann die Bußgeldbehörde den Tatvorwurf in einer Anlage zum Bußgeldbescheid erheben. Die Anlage ist dann Bestandteil des Bußgeldbescheides.

KG Berlin, 3 Orbs 184/23

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar