Rechtliches Gehör

Das rechtliche Gehör wird verletzt, wenn das Gericht zur Verhandlungsvorbereitung eine Auskunft beim Finanzamt einholt und der Kläger sich zur hierin angegebenen und im Urteil verwendeten Tatsache nicht äußern kann.

BFH, VIII B 110/23

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Andere Fotos

Die Verteidigung erhält das erste und letzte Bild der Messreihe sowie die jeweils 5 Fotos vor und nach der Messung des Betroffenen, soweit diese noch vorhanden sind. Ebenso sind die Aussonderungsliste (gelöschte Datensätze nach Verfahrensbeendigung) und die Caselist zur Verfügung zu stellen, auch wenn diese keinen Einfluss auf die gegenständliche Messung haben, da hierdurch geprüft werden kann, ob die angeforderten Unterlagen tatsächlich zur Verfügung gestellt worden sind.

AG Stadtroda, 8 OWi 1751/24

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Trunkenheit auf dem Fahrrad

Auch nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille ist eine MPU anzuordnen. Strafurteile entfalten in einem Entziehungsverfahren zu Gunsten des Betroffenen eine Bindungswirkung, zu Lasten des Betroffenen können sie mit gewichtigen Anhaltspunkten für ihre Unrichtigkeit bzgl. der tatsächlichen Feststellungen widerlegt werden.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 1513/24

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Automatisierte Fahrfunktion

Wer eine automatische Fahrfunktion oder Fahrhilfe manipuliert, kann eine Ordnungswidrigkeit wegen des Führens eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs begehen.

Der Betroffene fuhr einen Tesla 3, der alleine fahren kann. Das Fahrzeug ist aber nicht für ein vollständig selbständiges Fahren zugelassen. Die automatische Fahrfunktion fordert regelmäßige Lenkbewegungen des Fahrers, auch wird über eine Kamera geprüft, ob der Fahrer die Augen geöffnet hat. Hier hatte der Fahrer Gewichte an das Lenkrad gehängt, um diese Prüfung zu überlisten und das Fahrzeug alleine fahren zu lassen. Auch schlief der Fahrer ein, was dann auch noch zur Annahme körperlicher Mängel führte (Müdigkeit), durch die andere Personen gefährdet werden könnten. Es gab eine Geldbuße von 250 €.

BayObLG, 202 ObOWi 644/24

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Abwesenheitsverhandlung und Vorsatz

Wenn im Bußgeldbescheid Fahrlässigkeit angenommen wird und in der Ladung zum Gerichtstermin nur auf grobe Fahrlässigkeit hingewiesen wird, kann eine Verurteilung wegen Vorsatz nicht erfolgen, wenn in Abwesenheit des entbundenen Betroffenen verhandelt wird. Hieran ändert auch die Erörterung der Vorsatzproblematik in der Hauptverhandlung nichts, der abwesende Betroffene durfte darauf vertrauen, dass dies nicht geschieht. Es liegt dann kein rechtliches Gehör vor.

OLG Brandenburg , 1 ORbs 4/25

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