Vorbeifahren an stehendem Auto

Angemessen ist grundsätzlich ein Seitenabstand von ca. 50 cm. Dieser muss aber auf über 1 m vergrößert werden, wenn neben der Fahrbahn ein PKW mit geöffneter Tür steht, da jederzeit mit dem Öffnen einer weiteren Tür gerechnet werden muss.

Stand die Fahrerin schon mind. 10 Sekunden in der geöffneten Tür, trifft bei einem Unfall des vorbeifahrenden Fahrzeugs mit einer sich öffnenden Tür das haltende Fahrzeug lediglich die Betriebsgefahr, auch wenn das vorbeifahrende Fahrzeug nicht besonders rücksichtslos gefahren wurde. Hier wurde 80-20 zu Lasten des vorbeifahrenden Fahrzeugs entschieden.

LG Saarbrücken, 13 S 28/23

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Abwesenheitsverhandlung und frühere Erklärungen

Nach § 74 I OWiG sind frühere Vernehmungen und schriftliche oder zu Protokoll abgegebene Erklärungen des Betroffenen durch Verlesung oder Bekanntgabe in die Hauptverhandlung einzuführen, was sich auch aus dem Protokoll ergeben muss.

OLG Düsseldorf, IV-2 ORBs 97/24

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Strafbarkeit der Verkehrsblockade

Die Teilnahme an gezielten Verkehrsblockaden der Klimaaktivisten kann nach § 240 StGB (Nötigung) strafbar sein. Zur Feststellung der Verwerflichkeit muss hierbei eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Abwägung erfolgen. Es müssen auch (wegen der zweite – Reihe – Rechtsprechung des BGH) Feststellungen dazu getroffen werden, ob die an der Weiterfahrt gehinderten Verkehrsteilnehmer in der ersten oder in einer der folgenden Reihen standen. Nur die Verkehrsteilnehmer, die nicht in der ersten Reihe standen, kommen als Geschädigte in Betracht.

BayObLG, 203 Starr 250/24

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Bewohnerparkausweis

Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge besteht für Anwohner ein Anspruch auf einen Parkausweis.

VG Gießen, 6 K 2830/24.GI

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Ladung fällt vom Anhänger

Für Schäden, die durch vom Anhänger fallende Ladung verursacht werden, haftet ausschließlich die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. Wird der Hänger-Versicherer in Anspruch genommen und reguliert, erhält er 100 % seiner Aufwendungen vom KFZ-Versicherer erstattet. Dies gilt auch für die Kosten eines medizinischen Instituts und eines Regulierungsbeauftragten für die Abwicklung mit dem ausländischen Geschädigten.

LG Aachen, 9 O 216/24

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