Macht der Geschädigte deliktische Schadensersatzansprüche geltend, muss er klarstellen, ob er Ansprüche des Leasinggebers (in gewillkürter Prozessstandschaft) oder eigene Ansprüche geltend macht.
BGH, VI ZR 141/24
Macht der Geschädigte deliktische Schadensersatzansprüche geltend, muss er klarstellen, ob er Ansprüche des Leasinggebers (in gewillkürter Prozessstandschaft) oder eigene Ansprüche geltend macht.
BGH, VI ZR 141/24
Wenn ein Arzt vertretungsweise gegen Honorar solche Dienste übernimmt, ist dies umsatzsteuerrechtlich keine sonstige Leistung, sondern eine Heilbehandlung. Es fällt keine Umsatzsteuer an.
BFH, XI R 24/23
Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß stellt eine Nötigung dar, vielmehr kommt es häufig im Straßenverkehr zu Regelverstößen. Eine Nötigung liegt vor, wenn die Einwirkung auf den anderen Fahrer, nicht die bloße Folge, sondern das Ziel der Handlung ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein bedrängendes Auffahren, ein absichtliches Ausbremsen oder das Abdrängen eines anderen Fahrzeugs gegeben ist.
OLG Hamm, III-5 ORs 41/25
Hier war der Angeklagte, abrupt und ohne Blinker auf einer Flucht nach links abgebogen, ein anderes Fahrzeug musste voll bremsen. Das Amtsgericht nahm für die Nötigung noch Eventual Vorsatz an, dies reicht dem OLG nicht. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass auch eine Straßenverkehrsgefährdung gegeben sein könnte. Es muss also erneut vom Amtsgericht verhandelt werden.
Wird eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kurz unterbrochen, um einen Paketshop aufzusuchen, handelt es sich trotzdem nur um eine Fahrt.
Wird mit dem Scooter eine Strecke von 700 m unter Alkohol zurückgelegt, reichen ein Eigenschaden des Fahrers und eine nachträgliches Aufbauseminar Dekra – Mobil (8 Stunden) nicht aus, um von der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 II Nr.2 StGB) abzusehen.
AG Dortmund, 729 CS-261 Js 93/25 – 63/25
Nur weil eine Ordnungswidrigkeit (fahren mit mehr als 0,5 ‰) mit einem E – Scooter erfolgt ist, kann nicht vom Regelfahrverbot abgesehen werden.
BayObLG, 201 ObOWi 405/225