Cannabis-Grenzwert in Altfällen

Erfolgt erstinstanzlich eine Verurteilung wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert oberhalb der alten Grenze von 1,0 ng/ml Blutserum, aber unterhalb des neuen Grenzwerts von 3,5 ng, ist er in der Rechtsbeschwerdeinstanz freizusprechen, sofern keine Ahndung nach § 24c StVG (kein Alkohol oder THC in der Probezeit) in Betracht kommt.

BayObLG, 202 Ob OWi 989/24

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Immunität des Konsuls

Ein Honorarkonsul genießt keine diplomatische Immunität wegen seiner in Wahrnehmung seiner Aufgaben vorgenommenen allgemeinen Handlungen. Es liegt ein Unterschied zum Berufskonsul nach Art.43 WÜK vor, § 19 GVG gewährt nur eine amtshandlungsbezogene Immunität, Autofahren ist insoweit keine Amtshandlung.

BayObLG, 201 ObOWi 405/24

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Handy und Motor

Nur das händische Ausschalten des Motors suspendiert das Handy-Verbot, eine automatische Abschaltung durch die Start-Stopp-Automatik des Motors führt nicht zu einer Erlaubnis der Handynutzung.

KG Berlin, 3 Orbs 139/24 – 122 Ss Rs 32/24

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Alle Datensätze

Der Betroffene erhält auf Antrag alle Datensätze im Originalformat (Tuff) nebst Token und Passwort.

AG Oranienburg, 13a OWi 775/24

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Zweite MPU

Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe auf die Fahrerlaubnis verzichtet, um einer Entziehung nach mißglückter MPU zuvorzukommen, kann nach Wiedererteilung und erneutem erheblichen Verstoß sofort wieder eine MPU angeordnet werden.

BVerwG, 3 C 3.23

Hier wurde nach Cannabis-Verstößen und nicht bestandener MPU auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Als diese nach später bestandener MPU wiedererteilt wurde, beging der Inhaber einen qualifizierten Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sekunde). Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete zu Recht nach § 2a V 5 StVG eine MPU an, als diese nicht beigebracht wurde, entzog sie die Fahrerlaubnis. Der Verzicht privilegiert nicht gegenüber einer Entziehung.

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