Nur das händische Ausschalten des Motors suspendiert das Handy-Verbot, eine automatische Abschaltung durch die Start-Stopp-Automatik des Motors führt nicht zu einer Erlaubnis der Handynutzung.
KG Berlin, 3 Orbs 139/24 – 122 Ss Rs 32/24
Nur das händische Ausschalten des Motors suspendiert das Handy-Verbot, eine automatische Abschaltung durch die Start-Stopp-Automatik des Motors führt nicht zu einer Erlaubnis der Handynutzung.
KG Berlin, 3 Orbs 139/24 – 122 Ss Rs 32/24
Der Betroffene erhält auf Antrag alle Datensätze im Originalformat (Tuff) nebst Token und Passwort.
AG Oranienburg, 13a OWi 775/24
Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe auf die Fahrerlaubnis verzichtet, um einer Entziehung nach mißglückter MPU zuvorzukommen, kann nach Wiedererteilung und erneutem erheblichen Verstoß sofort wieder eine MPU angeordnet werden.
BVerwG, 3 C 3.23
Hier wurde nach Cannabis-Verstößen und nicht bestandener MPU auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Als diese nach später bestandener MPU wiedererteilt wurde, beging der Inhaber einen qualifizierten Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sekunde). Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete zu Recht nach § 2a V 5 StVG eine MPU an, als diese nicht beigebracht wurde, entzog sie die Fahrerlaubnis. Der Verzicht privilegiert nicht gegenüber einer Entziehung.
Wird ein Fahrzeug teilweise auch privat genutzt, kann Nutzungsausfall für den privaten Anteil geltend gemacht werden. Anspruchsinhaber ist dann der, dem die Privatnutzung gestattet ist, hier also der Arbeitnehmer, der seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf.
LG Saarbrücken, 13 S 82/23
Der Verteidiger erhält neben der Falldatei auch den erforderlichen öffentlichen Schlüssel zum Öffnen. Er bekommt die Informationen zugeschickt, wenn kein Beweismittelverlust droht, keine Rechte Dritter betroffen sind und ein konkretes Bedürfnis für die Übersendung dargelegt wird. Er kann dann auch nicht auf Einsichtnahme in der Dienststelle verwiesen werden.
Verweigerung der Herausgabe ist nur dann ein Verstoß gegen das faire Verfahren, wenn die angeforderten Informationen eine erkennbare Relevanz für die Verteidigung aufweisen. Dies ist bei den Daten der gesamten Messreihe nicht der Fall.
Die fehlende Speicherung von Rohmessdaten steht der Annahme eines standardisierten Messverfahrens nicht entgegen.
OLG Bremen, 1 Orbs 25/23