Frist für Aufbauseminar

Eine dreimonatige Frist für die Teilnahme an einem Aufbauseminar erscheint angemessen. Die Verweigerung einer Fristverlängerung ist nicht unbillig, bei Nichtteilnahme ist die Fahrerlaubnisentziehung nicht unverhältnismäßig.

BayVGH, 11 CS 25.327

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Angeforderte Fahrprobe

Ein einmaliger Vorfall im Straßenverkehr aufgrund eines einmaligen Augenblicksversagens, das auf die Fahreigenschaft eines älteren Fahrzeugs zurückzuführen ist, bietet keinen ausreichenden Anfangsverdacht für die Anordnung einer Fahrprobe. Etwas anderes kann im Wiederholungsfall oder bei weiteren Auffälligkeiten gelten.

BayVGH, 11 CS 25.463

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Schadensersatz bei Leasingfahrzeug

Macht der Geschädigte deliktische Schadensersatzansprüche geltend, muss er klarstellen, ob er Ansprüche des Leasinggebers (in gewillkürter Prozessstandschaft) oder eigene Ansprüche geltend macht.

BGH, VI ZR 141/24

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Übernahme ärztlicher Notdienste

Wenn ein Arzt vertretungsweise gegen Honorar solche Dienste übernimmt, ist dies umsatzsteuerrechtlich keine sonstige Leistung, sondern eine Heilbehandlung. Es fällt keine Umsatzsteuer an.

BFH, XI R 24/23

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Nötigung im Straßenverkehr

Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß stellt eine Nötigung dar, vielmehr kommt es häufig im Straßenverkehr zu Regelverstößen. Eine Nötigung liegt vor, wenn die Einwirkung auf den anderen Fahrer, nicht die bloße Folge, sondern das Ziel der Handlung ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein bedrängendes Auffahren, ein absichtliches Ausbremsen oder das Abdrängen eines anderen Fahrzeugs gegeben ist.

OLG Hamm, III-5 ORs 41/25

Hier war der Angeklagte, abrupt und ohne Blinker auf einer Flucht nach links abgebogen, ein anderes Fahrzeug musste voll bremsen. Das Amtsgericht nahm für die Nötigung noch Eventual Vorsatz an, dies reicht dem OLG nicht. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass auch eine Straßenverkehrsgefährdung gegeben sein könnte. Es muss also erneut vom Amtsgericht verhandelt werden.

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