Schmerzensgeldhöhe

Bei einer 85-jährigen Fußgängerin, die durch einen LKW am Bein überrollt wird und der der linke Unterschenkel amputiert werden muss, ist unter Berücksichtigung der weiteren Unfallverletzungen  (Gesichtsfraktur, Riss-/Quetschwunde am Hinterkopf, hypovolämer Schock durch hohen Blutverlust, Bänderzerrungen im HWS-Bereich und ein Zahnverlust) ein Schmerzensgeld von 70.000 € angemessen. Es muss bedacht werden, dass bei älteren menschen die Lebenserwartung mit dieser Einschränkung wahrscheinlich kürzer ist, andererseits sich aber ältere Menschen mit der Umstellung schwerer tun.

OLG Schleswig, 7 U 128/23

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Fahrtenbuch bei Firmenfahrzeug

Grundsätzlich muss in einer Firma nachvollziehbar dokumentiert werden, wer wann welches Fahrzeug gefahren ist. Hierbei darf es nicht auf die Erinnerung einzelner Personen ankommen (BayVGH, 11 CS 24.628).

Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, muss kein schuldhaftes Verhalten des Halters gegeben sein.Die sog. Zwei-Wochen-Frist, innerhalb derer ein Zeugenfragebogen zugehen muss, ist auf Firmenfahrzeuge nicht anwendbar. Es reicht für eine Fahrtenbuchauflage aus, wenn ein punktebewehrter Verstoß vorliegt. Auf eine besondere Gefährlichkeit kommt es nicht an (VG Düsseldorf, 14 L 1352/24).

Allerdings muss auch die Behörde alle zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen treffen. Ist bei einem guten Foto und der Besonderheit des Fahrzeugs die Annahme naheliegend, dass es der Geschäftsführer war, und lässt sich mittels einfacher Google-Suche außerhalb von sozialen Netzwerken ein Vergleichsfoto ermitteln, muss die Ermittlungsbehörde diese naheliegende Möglichkeit ergreifen. Eine Fahrtenbuchauflage stellt nämlich keine Sanktion dar, sie hat präventiven (Ermittlungs-) Charakter (VG Berlin, 37 K 11/23).

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Freie Fahrt bei Blaulicht und Martinshorn

Wer fahrlässig die Durchfahrt eines Polizeiwagens mit Sonderrechten verhindert, riskiert eine Geldbuße von 240 € und einen Monat Fahrverbot. Im Urteil muss dann allerdings sehr genau festgestellt werden, wie die jeweilige Verkehrslage war. Hierzu gehören neben den gefahrenen Geschwindigkeiten auch die Abstände. Hier war nicht ausreichend dargestellt, in welcher Entfernung der Betroffene noch zum Überholen vor dem Streifenwagen ansetzte und wie hierdurch der Polizeiwagen behindert wurde. Dies wird nachzuholen sein.
Angemerkt wird dann noch, dass sich ein Fahrverbot auch auf das Führen von fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugen bezieht.

OLG Hamm, 5 ORbs 132/24

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Verletzung des rechtlichen Gehörs

Eine Rechtsbeschwerde lässt sich mit diesem Grund nur begründen, wenn der Betroffene beziehungsweise sein Verteidiger alles getan hat, um sich Gehör zu verschaffen. Dazu gehört auch die Stellung aller möglichen und gebotenen Anträge.

OLG Köln, 1 ORbs 139/24

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Ausnahme einer Fahrzeugklasse beim Fahrverbot

Wird vom Fahrverbot eine Fahrzeugklasse (beispielsweise LKW) ausgenommen, stellt dies keinen Grund dafür dar, die Regelgeldbuße zu erhöhen. Dies gilt zumindest, wenn der Verstoß mit einem Privatfahrzeug begangen wurde.

AG Dortmund, 729 OWi 254 Js 2152/23

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