Sicherstellung eines Raser – Autos

Wer ohne Rücksicht auf Verluste und insbesondere die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gravierende Verkehrsverstöße begeht, bei dem kann das Auto vorläufig sichergestellt werden, § 22 POG. Hier wollte der Fahrer innerorts zwei Autos überholen und fuhr dazu links an einer Verkehrsinsel vorbei. Hierbei erreichte er bis zu 120 km/h. Mit bis zu 110 km/h ging es dann weiter, vorbei an fünf Einmündungen, einer Kreuzung und zwei Fußgängerüberwegen. Dies reichte dem Verwaltungsgericht, das Fahrzeug konnte vorläufig eingezogen werden, da auch mit weiteren, andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährdenden Verstößen auch in naher Zukunft zu rechnen sei. Das Fahrverhalten sei von einer gravierenden Missachtung verkehrsrechtlicher Regelungen und insbesondere einer kaum zu überbietenden Ignoranz gegenüber der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer geprägt gewesen. Erschwerend kam zu, dass er bereits mehrfach verkehrsrechtlich auffällig geworden war. Die Häufigkeit seiner Verstöße belege, dass er sich von polizeilichen Ansprachen und Bußgeldbescheiden nicht davon abhalten lassen würde, Verkehrsregeln zu brechen.

VG Neustadt, 5 L 193/23 NW

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Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages

Widerruft ein Verbraucher ein Darlehen und erhält von der Bank (hier im Vergleichswege) einen Betrag als Nutzungsersatz, ist dieser Betrag nicht zu versteuern. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gesamte Rückabwicklung ist einheitlich zu betrachten und vollzieht sich außerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre. Es sind auch keine sonstigen Einkünfte, die Entschädigungszahlung bleibt steuerfrei.

BFH, VIII R 7/21

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Gespeicherte Dateien und Filme

Auf Datenträger gespeicherte Dateien sind keine Abbildungen, die sich bei der Akte befinden. Wenn in dem Urteil lediglich angegeben wird, dass sich aus diesen gespeicherten Dateien ein Verkehrsverstoß ergibt, liegt keine ausreichende Verweisung im Sinne von §§ 267 I 3 StPO, 46 OWiG vor.

OLG Oldenburg, 1 ORbs 20/24

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Fahreridentifizierung

Wird der Betroffene durch Vergleich mit dem Überwachungsfoto identifiziert, muss sich aus den Urteilsgründen ergeben, dass das Überwachungsfoto überhaupt für eine Identifizierung geeignet ist.

OLG Oldenburg, 2 ORbs 22/24

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Strafklageverbrauch bei Überschreiten der HU – Gültigkeit?

Man darf nicht zweimal wegen derselben Tat bestraft werden. Dann tritt eine Sperrwirkung ein, die zweite Tat kann dann nicht mehr verfolgt werden. Eine solche Sperrwirkung tritt auch durch ein Urteil in einer Bußgeldsache ein.

Hier erging zunächst ein Urteil in einem Bußgeldverfahren, da der spätere Angeklagte die Gültigkeit der Hauptuntersuchung deutlich überschritten hatte. Er musste 60 € zahlen. Später fuhr er dann mit diesem Auto, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt trotzdem in Betracht, da die beiden Taten sich grundsätzlich unterscheiden. Während das Überschreiten der HU – Gültigkeit längerfristig angelegt ist, ist die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nur auf die Fahrt beschränkt. Auch ist für die Ordnungswidrigkeit des Überschreitens der HU – Gültigkeit noch nicht mal eine Fahrt mit dem Fahrzeug erforderlich. es besteht also kein Verfahrenshindernis, der Angeklagte kann auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

OLG Zweibrücken, 1 ORs 1 SRs 16/23

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