In der Kraftfahrzeugteilversicherung sind Vandalismusschäden, die nach einem missglückten Entwendungsversuch aus Frustration oder Verägerung verursacht werden, nicht versichert.
BGH, Urteil vom 24.11.2010
IV ZR 248/08
In der Kraftfahrzeugteilversicherung sind Vandalismusschäden, die nach einem missglückten Entwendungsversuch aus Frustration oder Verägerung verursacht werden, nicht versichert.
BGH, Urteil vom 24.11.2010
IV ZR 248/08