Fahrtenbuch für Fahrzeuge mit Fahrtschreiber

Dier Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für Fahrzeuge mit Fahrtschreiber gem. § 57a StVZO (z.B. LKW und Busse) ist in der Regel unverhältnismäßig.

OVG Bautzen, Urteil vom 26.08.2010, 3 A 176 / 10

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