Vielflieger aufgepasst – die Weitergabe von Prämien an fremde Dritte kann untersagt werden

Soweit ein Luftfahrtunternehmen in seinem Vielfliegerprogramm die Weitergabe von Prämien an fremde Dritte (vorliegend also nicht Verwandte, Freunde, Bekannte) untersagt, ist dies wirksam. Ein Verstoß rechtfertigt den Ausschluss aus dem jeweiligen Programm, sogar ohne vorherige Abmahnung.

BGH, X ZR 79 / 13 

Dieser Beitrag wurde unter Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert