Das AG Meissen (13 OWi 703 Js 21114/14) spricht einen Betroffenen frei, der mit ESO 3.0 geblitzt wurde. Begründet wird die sehr ausführlich begründete Entscheidung u.a. damit, dass die innerstaatliche Bauartzulassung und die Einhaltung der Bedienungsanleitung nicht garantieren, dass unter gleichen Voraussetzungen immer gleiche Messergebnisse zu erwarten sind. Auch sollen bauartbedingte Fehlerquellen nachgewiesen worden sein, die nicht innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen liegen.
ESO 3.0: Nicht immer gleiche Messergebnisse zu erwarten
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