Sollen Gepäckstücke eines Passagiers vom Transport ausgenommen werden, muss die Fluggesellschaft versuchen, den Fluggast hinzuzuziehen, ansonsten kann sie sich schadensersatzpflichtig machen.
BGH, X ZR 126 / 14
Sollen Gepäckstücke eines Passagiers vom Transport ausgenommen werden, muss die Fluggesellschaft versuchen, den Fluggast hinzuzuziehen, ansonsten kann sie sich schadensersatzpflichtig machen.
BGH, X ZR 126 / 14