Allein der Umstand, dass ein Kunde seinen Wohnort wechselt, reicht nicht aus für seine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages.
BGH, XII ZR 62/15
Allein der Umstand, dass ein Kunde seinen Wohnort wechselt, reicht nicht aus für seine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrages.
BGH, XII ZR 62/15