Fahrzeugschäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer in einen überschwemmten Fahrbahnbereich hineinfährt, beruhen nicht unmittelbar auf dieser Überschwemmung. Insoweit besteht in der Teilkaskoversicherung für hieraus resultierende Schäden kein Versicherungsschutz. Es handelt sich vielmehr um einen Unfall, bei dem nur die Vollkaskoversicherung greift.
AG Krefeld, 6 C 456/09