Bei eBay kommt es darauf an, einem anderen als dem Anbieter ein Kaufangebot zu unterbreiten. Wenn der Anbieter den Gebotspreis über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig in die Höhe treibt, bleiben diese Gebote unberücksichtigt. Ein regulärer Bieter muss diese Gebote daher nicht übertreffen, um Meistbietender zu werden. Er erhält den Gegenstand dann zum höchsten Gebot, das unter Ausschluss der Eigengebote des Anbieters abgegeben wurde.
BGH, VIII ZR 100/15