Unfallschaden – Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Der Mietpreisspiegel von Schwacke ist ein geeigneter Maßstab zur Überprüfung von Mietwagenpreisen.

Preisaufschläge für die Nutzungsmöglichkeit durch einen weiteren Fahrer sind erstattungsfähig.

Mehrkosten des Mietwagens für eine Haftungsreduzierung sind erstattungsfähig.

Bei einem Totalschaden kann für An- und Abmeldekosten eine Pauschale und 75 € verlangt werden.

Die allgemeine Kostenpauschale kann 30 € betragen.

AG Lübeck, 24 C 2626/16

Anmerkung:

Auch wenn es sich „nur“ um eine amtsgerichtsgliche Entscheidung handelt, dürften die klarstellenden Worte der Entscheidung doch vielfach zur Anwendung kommen.

 

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