Leivtec darf trotz Datenlöschung verwertet werden

Auch wenn das Messgerät Daten der Messung systemseitig gelöscht, kann die Messung verwertet werden. Die Bauartzulassung durch die PTB indiziert bei Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung und Vorliegen eines geeichten Gerätes die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes. Das Gericht bezeichnet die Prüfung durch die PTB als antizipiertes Sachverständigengutachten.

Auch wenn der Hersteller die Funktionsweise gegenüber einem Sachverständigen nicht preisgibt, lassen sich hieraus keine Zweifel an der Verwertbarkeit herleiten.

OLG Stuttgart, 4 Rb 16 Ss 380/18

 

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